Ab Mittwoch gilt Warnstufe 2 für die Region Hannover
Da die Inzidenzwerte weiter steigen und der Warnwert für die Stufe 2 an den erforderlichen Anzahl von tagen überschritten wurde, treten am Mittwoch, 01.12.2021, weitere Einschränkungen in Kraft. Die werden hier für die Region auszugsweise wiedergegeben. Der neue Begriff heißt nun 2-GPlus-Regel und erfasst auch die Geimpften und Genesenen, die sich demnach etsten lassen müssen für verschiedene Berechtigungen oder Teilnahmen.
So besteht zunächst Maskenpflicht im Innenbereich – und zwar sind nur noch FFP-2 Masken zugelassen. Natürlich muss auch weiterhin der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Zudem gilt nahezu bei allen Aktivitäten die Kontaktdatenerfassung und das Tragen eine FFP-2 Maske.
Zusammenkünfte und Feiern
Bei Zusammenkünfte und Feiern auch im privaten Bereich mit mehr als 15 Personen gelten ab sofort die 2-GPlus-Regeln. Zudem muss bis zum Platz eine Maske getragen werden. Im Außenbereich gilt konsequent 2-G.
In der Gastronomie gilt 2-GPlus im Innenbereich, 2-G im Außenbereich und ebenfalls die FFP-2 Maske und Kontaktdatenerfassung. Im Beherbergungsbereich ist neben 2-GPlus im Innenbereich mit einem gültigen Test bei Anreise und folgend zwei weiteren Tests pro Woche die Maskenpflicht angeordnet. Das gleiche gilt ebenfalls für
- Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme bei medizinisch notwenigen Behandlungen und beim Blutspenden
- Sport im Innenbereich, in Duschen und Umkleiden
- Dokumentation in Hallenschwimmbädern
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Leuten, wobei die FFP-2 Maske auch beim Sitzen zu tragen ist
- In Kino, Theater, Zoos und Freizeitsparks
- In Clubs, Diskos und ähnlichen Einrichtungen, wobei auch hier im Sitzen die FFP-2 Maske zu tragen ist – und die Einrichtung nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf.
Bei Großveranstaltungen mit über 5000 Teilnehmern ist neben der Innen- und Außenbereichsregelungen zusätzlich mit personalisierten Tickets zu arbeiten und das durchgängige Tragen einer FFP-2 Maske vorgeschrieben.
Maßnahmen bleiben bestehen
Weiterhin sind folgende grundsätzliche Regeln weiterhin in Kraft:
- Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Personen mit Behinderungen dürfen grundsätzlich nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden.
- An den Präsenz-Arbeitsplätzen ist 3-G mit einem täglichen Test vorgeschrieben
- Im öffentlichen Personennahverkehr gilt 3-G