Änderungen der niedersächsischen Quarantäneverordnung
Die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung vom 6. November 2020 ist mit Wirkung ab Montag, 11. Januar 2021 ebenfalls geändert worden.
Wer nach Niedersachsen reist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss dann entweder einen höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Corona-Test (PCR-Test) auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorweisen oder sich unmittelbar nach Einreise auf das Corona-Virus testen lassen.
Auch wenn dieser erste Test negativ war, muss sich die Person unmittelbar nach der Einreise aus dem Risikogebiet auf direktem Wege in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ununterbrochen von anderen Menschen absondern. Dies gilt auch für Personen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes Land nach Niedersachsen einreisen.
Die Quarantänezeit kann frühestens fünf Tage nach der Einreise beendet werden. Voraussetzung dafür ist ein zweiter PCR-Test mit negativem Testergebnis, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf.
Nur wenn alle Menschen in Niedersachsen sich an die neuen Kontaktbeschränkungen und die weiteren Vorgaben der beiden Verordnungen halten, besteht die Chance, die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und damit die Zahl der schwer Erkrankenden bzw. der an oder mit dem Virus Sterbenden deutlich zu reduzieren. So schwer die Einschränkungen jede und jeden einzelnen in Niedersachsen auch treffen, sie sind leider notwendig, um Menschenleben zu retten.
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