Geänderte Corona-Verordnung in Kraft
In Niedersachsen ist am Montag, 25.01.2021, die geänderte Corona-Verordnung in Kraft getreten (SN berichtete). Damit setzt das Land den jüngsten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin um. Der Beschluss basiert darauf, dass durch die bisherigen Maßnahmen und insbesondere durch das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger die Infektionszahlen gesenkt werden konnten.
Gleichzeitig bewegt sich das Infektionsgeschehen aber weiterhin auf einem zu hohen Niveau, vor allem angesichts der zusätzlichen Gefahren, die von Mutationen des SARS-CoV2-Virus ausgehen. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert und durch weitere Vorgaben ergänzt, die unter anderem eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine Ausweitung des Arbeitens im Homeoffice umfassen. Die Vorgaben zum Homeoffice werden nicht in den Länderverordnungen erfasst, sondern in einer gesonderten Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geregelt. Diese Bundesverordnung soll am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Kraft treten und zunächst bis zum 15. März 2021 befristet sein.
Ministerpräsident Stephan Weil zu der Entwicklung: „Die Infektionszahlen gehen bundesweit und auch bei uns in Niedersachsen zurück. Mein herzlicher Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich nach wie vor in überwiegender Mehrheit sehr umsichtig und verantwortungsvoll verhalten. Ich habe großes Verständnis dafür, dass mittlerweile viele Menschen die durch das Virus verursachten Einschränkungen zunehmend als schwere Bürde empfinden. Wir dürfen jedoch jetzt nicht nachlassen, um das mühsam Aufgebaute nicht wieder einzureißen. Von den Virusmutationen geht nach Ansicht von Experten eine sehr hohe Ansteckungsgefahr aus. Um eine schnelle Ausbreitung der Mutationen zu verhindern, müssen die Infektionszahlen noch zügiger und deutlicher sinken als bislang. Auch in der Arbeitswelt müssen – wo immer es geht – die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und zum Homeoffice noch intensiver genutzt werden.“
Homeoffice
Die Vorgaben zum Homeoffice werden nicht in den Länderverordnungen erfasst, sondern in einer gesonderten Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) geregelt. Diese Bundesverordnung soll am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Kraft treten und zunächst bis zum 15. März 2021 befristet sein. Laut BAMS umfasst die Verordnung folgende neue Vorgaben:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.