Impfung von Feuerwehrleuten und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe ab Mai

Ab Mai sollen in Niedersachsen alle aktiven Feuerwehrleute sowie die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe in den Impfzentren geimpft werden können. Dies haben die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, und der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, vereinbart.

Kapazitäten werden frei, Feuerwehrleute können geimpft werden – Foto: JPH

Behrens erklärt dazu: „Die Impfkampagne hat in den vergangenen Wochen weiter an Fahrt aufgenommen. Ein großer Teil der Niedersächsinnen und Niedersachsen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, konnten bereits geimpft werden oder stehen auf der Warteliste für einen nahen Impftermin. Die Impfstofflieferungen für die Impfzentren erhöhen sich nach den Ankündigungen des Bundes leicht, sodass wir im nächsten Monat mit mindestens rund 930 000 Dosen rechnen. Hinzu kommen Lieferungen an die niedergelassenen Ärzte in Höhe von mindestens rund 600 000 Dosen. Vor diesem Hintergrund können wir die Terminvergabe in unseren Impfzentren ab Mai sukzessive für weitere Berufs- und Personengruppen öffnen. Dazu gehören neben den Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen auch die Feuerwehrleute und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.“

Minister Pistorius ergänzt: „Die 130 000 Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren und rund 3000 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehren im Land Niedersachsen leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag zu unser aller Sicherheit. Sie engagieren sich darüber hinaus vielerorts in der Pandemiebekämpfung, etwa beim Transport von Masken an Schulen oder in den Impfzentren. Darum habe ich mich bereits sehr frühzeitig für die priorisierte Impfung auch der Feuerwehrfrauen und -männer in Niedersachsen eingesetzt.“

Die Impfungen für Feuerwehrleute sowie die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfzentren können dazu Termine mit den Feuerwehren auch im Rahmen von Einsätzen mobiler Impfteams vereinbaren. Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort.

Für hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Anmeldung über das Internet sowie die Hotline des Landes mit der Telefonnummer: 0800/9988665 möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Landesregierung wird die Kommunen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend informieren.

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