Maskenpflicht in Unternehmen: Allgemeinverfügung folgt
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Unternehmen auf den Verkehrsflächen ist durch die Region Hannover beschlossen worden und gilt ab Donnerstag.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständige Infektionsschutzbehörde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen in Gebäuden, in denen gearbeitet wird, beschlossen. Der entsprechende Passus ist aus Zeitgründen noch nicht veröffentlicht worden. Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wird nach jetziger Planung Mittwoch im Internet veröffentlicht und voraussichtlich zeitgleich in der Tageszeitung abgedruckt. Die Pflicht gilt damit ab Donnerstag, 22. Oktober 2020.
Anzeige