Ministerin begrüßt Fortsetzung der telefonischen Krankschreibungen
Am Montag hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Leistungserbringer seinen Beschluss vom vergangenen Freitag zurückgenommen und es den Ärzten wieder ermöglicht, Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen bis zu zwei Wochen telefonisch krankzuschreiben. Das Auslaufen der entsprechenden Sondergenehmigung war zuvor von vielen Seiten kritisiert worden.
Sinnvolle neue Lösung
Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt zu dem Thema: „Ich begrüße sehr, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Fehlentscheidung aus der letzten Woche korrigiert hat. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen verhindert volle Wartezimmer und senkt das Infektionsrisiko sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Ärztinnen und Ärzte. In Zeiten der Corona-Epidemie ist dieses Vorgehen der richtige Weg. Neben der telefonischen Krankschreibung sollten die Ärztinnen und Ärzte aus meiner Sicht auch verstärkt das Instrument der Videosprechstunde nutzen. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen haben schon Ende letzten Jahres die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Videosprechstunden unkompliziert abgerechnet werden können. Auch die technischen Hürden sind vergleichsweise niedrig, sodass nahezu jede Praxis entsprechende Angebote vorhalten könnte. Die Corona-Epidemie zwingt uns, in allen gesellschaftlichen Bereichen kreative digitale Lösungen zu finden und Videosprechstunden sind ein probates Mittel für einen Patientenkontakt ohne Infektionsrisiko.“
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