Höhere Abfallgebühren durch gesunkene Wertstofferlöse und gestiegene Kosten
Der Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) wollte eigentlich am gestrigen Donnerstag, 21.11.2019, die Annahme einer neuen Abfall- und Gebührensatzung für aha empfehlen. Doch das musste der Ausschuss verschieben. Auf Antrag von Bündnis 90/Grüne wurde die Beschlussdrucksache dazu zur weiteren Beratung in die Fraktion gezogen.
Einnahmen eingebrochen
Für den neuen Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 soll eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen um rund 16 Millionen Euro auf rund 159 Millionen Euro sichergestellt werden. Zum 1. Januar 2020 wäre somit eine Anpassung der Abfallgebühren um 11,4 Prozent für den Kalkulationszeitraum bis Ende 2022 vorgesehen. Als Grund führt aha gestiegene Kosten etwa für Personal, für interne Verwaltungsleistungen und Nutzung von Gebäuden als auch höhere Kosten für die Verbrennung des Restabfalls. Auch gesunkene oder weggefallene Erlöse bei Wertstoffen, etwa bei Papier, Kunststoffen, Holz oder Schrott, spielen bei der Gebührenerhöhung eine Rolle. Im Wesentlichen sind folgende Positionen maßgebend:
- Geringere Wertstofferlöse 3,7 Millionen Euro (insbesondere geringere Erlöse bei Altpapier von rund 2,5 Millionen Euro)
- Erhöhung der Personalkosten in der Abfall- und Wertstoffabfuhr 3,6 Millionen Euro (Tarifsteigerung und Aufstockung der Personalstärke)
- Erhöhung der Abfallbehandlungskosten 6,9 Millionen Euro
2,1 Millionen Euro Sickerwasser und Grüngut
1,1 Millionen Euro Verbrennung des Restabfalls
2,3 Millionen Euro höhere Personalkosten (Tarifsteigerung und Wiedereinführung der Dritten Schicht in der MBA) - Sonstigen Kosten 1,8 Millionen Euro
0,4 Millionen Euro Abschreibungen
0,6 Millionen Euro Kfz-Reparaturen in der Werkstatt
0,8 Millionen Euro Verwaltungs- und Gebäudekosten
Tatsächliche Gewichte von Tonne und Sack höher
Außerdem fand in den Jahren 2017 und 2018 ein Wiegen des Restmülls statt. Dabei wurden die tatsächlichen spezifischen Gewichte des Restmülls in den jeweiligen Behältern ermittelt. Dieses Wiegen wird regelmäßig vorgenommen. Es dient der gerechten Kostenzuordnung. Dabei seien insbesondere bei der 60-Liter-Tonne und beim Restabfallsack laut aha deutlich höhere Werte ermittelt worden. Dem tatsächlichen spezifischen Gewicht (Kilo pro Liter) entsprechend soll die Gebühr angehoben werden.
Für ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80-Liter-Restabfalltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die monatliche Gebühr um 2,82 Euro auf 20,08 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem 660-Liter-Restabfallcontainer mit 14-täglicher Leerung, in dem vier Parteien mit jeweils drei Personen leben, erhöht sich pro Partei die monatliche Restabfallgebühr um 3,03 Euro auf 25,81 Euro. Bei beiden Beispielen wird ein Restmüllvolumen von zehn Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt. Neu in die Abfallsatzung soll die Möglichkeit aufgenommen werden, das Abfallmindestvolumen von zehn Liter pro Person und Woche ein weiteres Mal zu reduzieren. Zukünftig soll auf Antrag eine Reduzierung auf bis zu fünf Liter pro Person und Woche möglich werden. Die Absenkung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Menschen sich um einen bewussteren, weniger abfallintensiven Lebensstil bemühen.
Höhere Gebühren oder Restmüllvolumen geringer
Wie sich eine Reduzierung des Restabfallvolumens auf fünf Liter pro Person und Woche auswirkt, zeigt folgendes Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 40- statt 80-Liter-Restabfalltonne bei 14-täglicher Leerung reduziert sich die monatliche Gebühr von 20,08 Euro auf 13,27 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Tauschgebühr der Tonne von 24,42 Euro. Vor einem Antrag auf Absenkung des Restabfallvolumens sollte bedacht werden, dass das durchschnittliche Abfallvolumen in der Region Hannover bei rund 20 Litern pro Person und Woche liegt.
Pro Grundstück soll jedoch mindestens der kleinste Behälter mit dem geringsten Leerungsrhythmus zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit die 40-Liter-Tonne bei vierwöchentlicher Leerung. Die Absenkung soll allerdings zuvor geprüft werden, um Missbrauch und „Mülltourismus“ auszuschließen. Bei der Reduzierung des Abfallvolumens auf das Mindestvolumen wird es stets darum gehen, dass der Nutzer auch tatsächlich mit diesem reduzierten Volumen auskommt.
Sack kann wieder von allen genutzt werden
Die Restmüllabholung im Restabfallsack soll als „Option“ in den Gebieten mit etablierter Sackabfuhr weiter zur Verfügung stehen. Grundstückseigentümer, bei denen die Restabfallentsorgung durch Abfallsäcke bis zum Inkrafttreten der geänderten Satzung erfolgte, könnten auf Antrag auf Grundstücken des ehemaligen Landkreises Hannover bei der Restabfallentsorgung mit Abfallsäcken verbleiben oder zurückkehren. Der Restabfallsack wird nicht mehr ersatzweise zur Verfügung gestellt, sondern stellt eine eigenständige Entsorgungsmöglichkeit dar.
Zur Verbesserung der Serviceleistung und des Angebotes will aha zukünftig auch einen Zusatzsack, auch „Partysack“ genannt, mit einem Volumen von 40 Litern auf den Wertstoffhöfen anbieten.
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