Kinderbetreuung: Region und alle 21 Gemeinden beschließen neue Vereinbarung
Kinderbetreuung und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist für jede Familie ein zentrales Thema. Umso wichtiger ist es, Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zu finden, die sich mit dem familiären Alltag verbinden lassen. So ist es für manche Berufstätige beispielsweise leichter, ihre Kinder nicht in ihrem Wohnort, sondern dort betreuen zu lassen, wo sich der Arbeitsplatz befindet. Die Region Hannover und alle 21 regionsangehörigen Kommunen haben miteinander nun eine gemeinsame Vereinbarung erarbeitet, die genau dies leichter ermöglichen soll.
„Bisher gibt es noch keine einheitlichen Regelungen vom Land bei wohnortfremder Kinderbetreuung – obwohl das mit erheblichen Kosten für die Kommunen verbunden ist. Diese Lücke schließen die Region und die Kommunen nun in eigener Initiative. Durch die neue Vereinbarung und den pauschalen Kostenausgleich entfallen die bisher aufwändigen Einzelabrechnungen, was für alle Städte und Gemeinden eine Arbeitserleichterung ist“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Ich freue mich, dass alle Kommunen der Region hier mitziehen und sich für die Vereinbarung einsetzen. Der größte Posten liegt hierbei ganz klar bei der Landeshauptstadt – viele Berufstätige arbeiten in Hannover, wohnen aber in den Umlandkommunen. Für diese Familien wird die Kita-Wahl künftig unkomplizierter.“
Bereits 2007 hatten die Region, die Landeshauptstadt und die regionsangehörigen Umlandkommunen eine Vereinbarung zur gemeindeübergreifenden Nutzung von Betreuungsplätzen beschlossen. Doch die alten Regelungen waren aufgrund der Einführung der Beitragsfreiheit im Jahr 2018 und der allgemeinen Entwicklung der Kosten für die Kindertagesbetreuung nicht mehr aktuell. Überdies hatte das Verwaltungsgericht Hannover 2019 bemängelt, dass die Vereinbarung in einigen Teilen im Widerspruch zum Bundesrecht stand – unter anderen war dabei ein Punkt, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nicht eingeschränkt werden darf. So war in der alten Fassung der Vereinbarung noch eine Zustimmung derjenigen Kommune erforderlich, in der sich die Kita befindet. Die neue Vereinbarung berücksichtigt diese Punkte und hat außerdem alle Pauschalen mindestens verdoppelt. Neu ist außerdem, dass die Kostenpauschalen regelmäßig angepasst werden.
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