Klarstellung zum Zeitabstand für Booster bei kommunalen Impfangeboten

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die für die kommunalen Impfangebote zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover am Donnerstagvormittag, 09.12.2021, in einer internen Mail gebeten, nicht starr an einem Abstand von sechs Monaten zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischungsimpfung festzuhalten, wenn Menschen bereits lange Zeit in der Schlange eines Impfangebots gewartet haben. Ziel dieser Bitte war es, Situationen zu vermeiden, in denen impfwillige Bürger in großer Zahl und nach langer Wartezeit von den kommunalen Impfstellen abgewiesen werden, weil ihre zweite Impfung weniger lange zurückliegt als die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen sechs oder im Einzelfall fünf Monate.

Enttäuschungen nach langem Warten vermeiden – Zeitabstände beachten – Foto: Privat

Gerade vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante ist es wichtig, dass möglichst viele Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mittlerweile hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mitgeteilt, dass eine Auffrischungsimpfung auch nach drei Monaten sinnvoll und medizinisch unbedenklich sei.

Auf Rückfrage einiger Gesundheitsämter hat das Ministerium den Gesundheitsämtern am Donnerstag darüber hinaus mitgeteilt, dass ein Abstand zur zweiten Impfung von vier Wochen keinesfalls unterschritten werden sollte. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt ausdrücklich nicht, sich bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen. Dies ist weder von den wissenschaftlichen Empfehlungen der STIKO und der EMA gedeckt, noch ist es medizinisch sinnvoll, da zu diesem Zeitpunkt noch ein sehr guter Impfschutz besteht.

Welche Personen vor Ort eine Impfung erhalten und ob eine Auffrischungsimpfung im Einzelfall medizinisch angebracht ist, kann durch das Land nicht vorgegeben werden, sondern ist immer eine ärztliche Einzelfallentscheidung. Bürger, die ein kommunales Angebot für eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen möchten, werden daher herzlich gebeten, sich im Vorfeld der Impfung beim eigenen Landkreis oder der eigenen Stadt darüber zu informieren, welche Personengruppen vor Ort eine Auffrischungsimpfung erhalten können, um unnötige Wartezeiten und Enttäuschungen zu vermeiden.

„Unser Ziel muss es weiterhin sein, vordringlich diejenigen mit einer Auffrischungsimpfung zu versorgen, die aufgrund ihres Alters oder aus medizinischen Gründen ein höheres Risiko tragen, schwer an COVID-19 zu erkranken und deren zweite Impfung schon länger zurückliegt“, erklärt dazu die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

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