Landesweite Katzenkastrationsaktion 2022
Erneut findet in der Zeit vom 07.-21. November 2022 eine kostenlose Katzenkastrationsaktion in Niedersachsen statt.
ln einem Bündniszusammenschluss engagieren sich mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz, die Tierärztekammer Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund praktizierender Tierärzte-Landesverband Niedersachsen/ Bremen, dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen, dem Deutschen Tierschutzbund, dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Tierschutzorganisation TASSO in diesem besonderen Projekt.
Dank des erneuten Engagements wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 streunenden wildlebenden Hauskatzen und -katern ermöglicht.
Wer darf an der Aktion teilnehmen?
Die kostenlose Kastration ist ausschließlich auf obdachlose männliche und weibliche Streunerkatzen ab der 17. Lebenswoche ohne Vorhandensein eines Besitzers begrenzt. Sind die Katzen gekennzeichnet und registriert, kann der Besitzer schnell ermittelt werden. Diese Katzen werden nicht kastriert.
Teilnehmen dürfen:
- Tierschutzvereine
- Tierheime
- Privatpersonen, die ehrenamtlich Futtersteilen verwilderter Katzen betreuen
Die Kastration ist nur im Zeitraum vom 7. bis 21. November 2022 möglich. Der Ablauf ist dabei wie folgt vorgesehen:
- Sie melden die Katze(n) bei Ihrer Tierarztpraxis an und fragen, ob noch Geld im Förderfonds der
- Aktion vorhanden ist
- Sie erhalten den OP-Termin
- Sie fangen die Katze(n) und bringen sie in die Praxis
- Sie weisen sich in der Tierarztpraxis mit Ihrem Personalausweis aus und bestätigen, dass es sich um eine bei der Gemeinde gemeldete Fundkatze handelt. Tierheime legen die Erlaubnis nach Paragraph 11 des TierSchG oder Tierschutzvereine den Nachweis der Gemeinnützigkeit vor
- Sie übernehmen die Nachpflege der Katze, bis es der Gesundheitszustand wieder zulässt, sie an ihrem angestammten Ort frei zu lassen
- Wenn eine Vermittlung aufgrund des Alters und Verhaltens der Katze erfolgreich erscheint, sollte diese Möglichkeit gewählt werden
- Die Tierarztpraxis übernimmt die Eintragung ins Register und die Abrechnung der Kosten
Kastration schützt Katzen nachhaltig
Rund zwei Millionen freilebende Katzen, denen kein Besitzer zuzuordnen ist, leben laut Angaben des Deutschen Tierschutzbundes aktuell in Deutschland, geschätzt 200.000 davon in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung sowie das damit verbundene Elend obdachloser Hauskatzen stellt ein großes Problem dar.
Obdachlose freilebende Katzen sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt. zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben oder in vielfacher Generation geboren wurden. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung würden diese Katzen elendig sterben. Deswegen sind kontrollierte Futterstellen weiterhin lebensnotwendig. Die Katzen sind abgemagert, scheu und leiden vielfach unter Wurmbefall, Flöhen und anderen Parasiten sowie Verletzungen. Infektionskrankheiten, – wie Katzenschnupfen und Leukose – können sich in dieser geschwächten und ungeimpften Population besonders gut ausbreiten. Dadurch sind auch Freigängerkatzen gefährdet. Menschen können sich unter Umständen mit einigen Wurmarten und Toxoplasmen infizieren.
Die Kastration von Katzen und Katern mit Freigang ist vorausschauend das einzig wirksame Mittel, um die unkontrollierte Vermehrung und das damit ein hergehende Leid zu verringern.
Freigängerkater und -katzen kastrieren
Ein entscheidender Beitrag zum Tierschutz ist die rechtzeitige Kastration des eigenen Katers und der Katze sowie die Kennzeichnung und Registrierung vor dem Freigang. Auch wenn Sie von dem ungewollten Nachwuchs Ihres Katers nichts mitbekommen, trägt er durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Vermehrung der Katzenpopulationen und des Katzenelends bei.
Sehnder Regelung Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 31.März 2022 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Stadtgebiet der Stadt Sehnde beschlossen (SN berichtete). Diese ist nach ihrer Bekanntmachung am 22. April 2022 in Kraft treten. Freilaufende und freilebende Katzen ab einem Alter von fünf Monaten müssen demnach durch einen Tierarzt kastriert werden. Außerdem müssen sie durch den Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
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