Neue Coronaregel: Ab sofort FFP2-Maske auch beim Einkaufen
Seit dem heutigen Dienstag, 21. Dezember, müssen Kunden und Beschäftigte im gesamten niedersächsischen Einzelhandel eine FFP2-Maske tragen. Alternativ sind auch Masken mit einem gleichwertigen Schutzniveau – etwa KN-95 – erlaubt.
Die bisherigen Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Apotheken oder Dorgerien, sind damit hinfällig. Die einzige zugelassene Maskenart für Erwachsene ist damit fast durchgehend das hohe Schutzniveau. Das ist letztlich auch der immer stärker aufkommenden Omikron-Variante des Corona-Virus geschuldet. Denn nur die FFP2-Maske, KN 95 oder ein gleichwertiges Schutzniveau filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft. Dafür müssen diese Masken allerdings richtig getragen werden. Heißt: Sie müssen an den Rändern dicht abschließen, damit die Atemluft nicht an den Seiten vorbeizieht.
FFP2-Maske nicht auf Wochenmärkten
Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 4 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske – also die OP-Maske. Ab 14 Jahren trifft auch Jugendliche die FFP2-Maskenpflicht. Die Maskenpflicht betrifft dabei die Kunden, aber auch die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt. Keinen direkten Kundenkontakt haben beispielsweise dabei Mitarbeiter in Büros oder Lagerräumen jenseits der Verkaufsräume. Bei Betreten des Verkaufsraumes gilt allerdings auch für sie die FFP2-Pflicht.
Anzeige