Ausbau und Repowering – Niedersachsen fasst neuen Erlass für mehr Windenergie an Land
Der Windenergieerlass, für Niedersachsen ein wichtiges Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien, geht erneut in die Verbandsbeteiligung. So hat es das Kabinett beschlossen. Mit dem neuen Entwurf sollen allen an der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen Beteiligten und davon betroffenen Akteursgruppen Instrumente, Hilfestellungen und Ziele an die Hand gegeben werden um
- mehr Fläche für mehr Windenergie-Leistung zur Verfügung zu stellen,
- Planungssicherheit zu erreiche
- mehr Repowering zu ermöglichen,
- die behutsame Öffnung des Waldes für Windenergie zu begleiten,
- Nutzungs- und Schutzinteressen klarzustellen und
- Rechtssicherheit für Windenergievorhaben zu verbessern.
„Wir brauchen einen wesentlich ambitionierteren Ausbau der Windenergie, wenn wir unsere Klimaschutzziele für 2030 erreichen wollen. Der erste Durchlauf hat viele gute und wertvolle Änderungsvorschläge und Anregungen gegeben, die wir aufgenommen und in den Erlass eingearbeitet haben“, so Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. „Mir ist sehr daran gelegen, jetzt möglichst schnell zu einem neuen Windenergieerlass kommen, damit wir mit Blick auf die Energiewende durchstarten können.“
Mehr Windkraftanlagen sollen an Land kommen
Bei der ersten Verbandsbeteiligung waren 35 – zum Teil sehr umfängliche – Stellungnahmen eingegangen. Berücksichtigt wurden auch, wie schon im Vorentwurf, die Ergebnisse vom Runden Tisch zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen. Dort haben Landesregierung, Branchenvertreter, Naturschutz- und Kommunalverbände Anfang 2020 gemeinsame Vorschläge zu Flächenverfügbarkeit, Verfahren und Akzeptanz verabredet. Mit dem Erlass soll in Niedersachsen bis 2030 eine Windkraftleistung von 20 Gigawatt installiert sein. Hierfür sind 1,4 Prozent der Landesfläche erforderlich.
Die Landesregierung setzt dabei nicht nur auf den Windenergieerlass allein, sondern auch auf den Anfang Dezember 2020 vorgelegten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP). Darin sollen die neuen Ausbauziele des Windenergieerlasses als Grundsätze festgeschrieben und Windenergie in bestimmten Waldgebieten ermöglicht werden. Dabei stellt sich die Frage nach der generellen Reduzierung des Flöchenverbrauches.
„Insgesamt schaffen wir die Voraussetzungen, dass ab dem Jahr 2030 Landesflächen in der Größenordnung von 2,1 Prozent für Windenergie bereitgestellt werden, was Planungen jetzt schon vorausschauend berücksichtigen müssen“, so Lies.
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