Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Section Control nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Geschwindigkeitsmessung mittels der Abschnittskontrolle (Section Control) nicht zur Entscheidung angenommen. Zuvor hatten schon das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Anlage auf der B 6 abgewiesen. Für das Niedersächsische Innenministerium ist diese Entscheidung ein erneuter Beleg dafür, dass es der richtige Schritt war, diese in Deutschland an der B 6 installierte Anlage zu erproben. Alle juristischen Schritte, die gegen den Einsatz der Anlage unternommen wurden, sind letztlich nicht erfolgreich gewesen.

Section Control keine Sache für das BVerfG – Foto: JPH/Symbolfoto

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius als Befürworter der Anlage sagt dazu: „Ich freue mich über diese Entscheidung, denn ganz abseits von den vielen juristischen Prüfungen, die Section Control bestanden hat, ist es die aktuell gerechteste Art, in Deutschland die Geschwindigkeit zu messen. Diese Anlage ist für die Verkehrssicherheit ein deutlicher Gewinn. Ich hoffe darum, dass Anlagen wie an der B 6 bald auch an anderen gefahrenträchtigen Strecken in Deutschland aufgebaut werden.“

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