Corona: Freizeit- und Kultureinrichtungen und Teile des Einzelhandels müssen schließen
Die Landesregierung hat am Montag, 16.03.2020, weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der anderen Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Eindämmen ist das Ziel aller Aktionen
Ministerpräsident Stephan Weil erklärte dazu: „Wie angekündigt sind weitere Maßnahmen notwendig, mit denen wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Damit verbunden sind auch weitere Einschränkungen für die Menschen in Niedersachsen, für die wir um Verständnis bitten müssen.“ Er erläuterte zusammen mit Landesgesundheitsministerin Dr. Carole Reimann die neuen umfangreichen Maßnahmen.
So kündigte Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zahlreiche Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 an: „Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab Dienstag, 17.03.2020, 6 Uhr zu schließen. Das gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.“
Verschiedene Regelungen für die Gewerbebetriebe
Darunter fallen Bars, Clubs, Discos, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Auch Theater, Opern, Konzerthallen, Museen und dergleichen sind geschlossen zu halten. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Freizeiteinrichtungen müssen zu bleiben. Sportbetrieb, private und Vereinssportanlagen, Fitness-Studios, Saunen und dergleichen sind zu. Dazu kommen alle Einrichtungen des Einzelhandels und Outletcenter, die nicht der Daseinsvorsorge dienen.
Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Sie erfahren im Gegenteil eine zeitliche Aufwertung.
Einzelhandel darf länger und sonntags öffnen
„Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „All diese Maßnahmen sind mit dem Bund und den anderen Bundesländer abgestimmt. Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und nutzen Sie auch in ihrem privaten Umfeld alle Möglichkeiten, Infektionen vorzubeugen. Es geht um unser aller Gesundheit, insbesondere aber auch um die Gesundheit von älteren und vorerkrankten Menschen.“
Jetzt auch Spielplätze zu
Auch die Spielplätze sind nun betroffen. Sie dürfen ab sofort nicht mehr genutzt werden: „Wir setzen das gesellschaftliche Leben jetzt für einige Wochen weitgehend aus, um die Infektionsketten und die Dynamik des Geschehens zu brechen. Die Entwicklung der Fallzahlen in Niedersachsen ist nicht so drastisch wie anderswo, aber weiterhin ausgesprochen dynamisch.“
Besuchs- und Betretungsverbote erlassen
Der entsprechende Erlass des Gesundheitsministeriums beinhaltet darüber hinaus ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen. Das Verbot gilt ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.
Corona-Maßnahmen befristet
Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April. „Dann werden die Ministerpräsidenten wieder mit der Kanzlerin tagen und eine Auswertung vornehmen“, so Weil. „Dann sehen wir, wie es weitergehen wird.“
Der Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich wird verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Für Restaurant und Speisegaststätten wird festgelegt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.
Natürlich sind auch Einrichtungen wie die VHS, Musikschulen und andere öffentliche und private Bildungseinrichtungen zu schließen. Auch mit Reisebussen darf nicht mehr auf Tour gegangen werden. Die Kirchen der verschiedenen Religionen werden keine Zusammenkünfte mehr abhalten.
„Die Ordnungsämter sind nun gefordert, die Einhaltung dieser Maßnahmen zu kontrollieren. Auch die Polizei ist über die Vorgaben informiert und wird ebenfalls die Einhaltung überwachen“, so Weil.
Region muss heute umsetzen – dann folgen die Kommunen
Am heutigen Dienstag wird die Region Hannover ihre Regelungsumsetzungen vorstellen und die Städte und Gemeinden müssen dann die Vorgaben für ihren Bereich durchsetzen. Ab Mittwoch dürfte damit zu rechnen sein, dass auch das Leben in Sehnde davon betroffen sein.
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