Corona-Modellprojekte auf Eis gelegt – erst einheitliche Bundesregeln abwarten

Mit Modellprojekten will Niedersachsen neue Perspektiven für Handel, Kultur und Außengastronomie aufzeigen. Sichere Zonen, die ein konsequentes Testregime, eine Besucherlenkung, strenge AHA-Regeln sowie eine digitale Kontaktnachverfolgung umfassen, sollten Wege für kontrollierte Öffnungen weisen. Angesichts der geplanten bundeseinheitlichen Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz haben sich Am Sonntag, 11.04.2021, die Niedersächsische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verständigt, mit dem Start dieser Modellprojekte zu warten.

Modellprojekte erst nach Vorlage des Gesetzes
Start des Modellversuches wird verschoben – Logo: GesMin Nds

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bund und Länder wollen das Infektionsschutzgesetz ändern, um bundeseinheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu schaffen. Die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner soll dabei eine wichtige Grenze sein. Überschreitet ein Landkreis diese Grenze, sollen nach derzeitigem Stand Eindämmungsmaßnahmen automatisch in Kraft treten. Angesichts der Pandemielage und der Risiken einer dritten Infektionswelle haben wir in Niedersachsen ohnehin nur Kommunen für Modellprojekte zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten. Es gilt jetzt zu klären, was passiert, wenn Modellkommunen über die 100-Inzidenz wachsen. Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist diese Frage nicht zuverlässig zu beantworten. Diese Klarheit ist aber wichtig für die Durchführung unserer Modellprojekte.“

Dazu stimmen der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge und der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips zu: „Uns ist wichtig, dass die Modellprojekte fortgesetzt werden können. Wir wollen nach wie vor verantwortungsbewusst und sicher weitergehende Öffnungen in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport erproben. Wir sehen aber auch die aktuell große Unklarheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Vor diesem Hintergrund können wir es derzeit gegenüber den teilnahmewilligen Unternehmen und Einrichtungen nicht verantworten, in die Modellversuche zu starten. Wir brauchen jetzt erst einmal Klarheit im Hinblick auf den Rechtsrahmen!“

Derzeit bereiten sich zwölf Modellprojekte auf einen Start vor. In der ersten Auswahlrunde hatten die Städte Aurich, Braunschweig, Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hannoversch-Münden, Hildesheim, Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg die Erlaubnis bekommen, im Rahmen von sicheren Zonen Läden, Kultur und Außengastronomie zu öffnen. Die ebenfalls ausgewählte Stadt Achim hatte sich mit Verweis auf Probleme bei der Umsetzung der Teststrategie zurückgezogen.

Weitere Modellprojekte müssen warten

Beabsichtigt ist weiterhin, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung in Niedersachsen zuzulassen. 13 Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Auswahlrunde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen oder vervollständigen. Über die Aufnahme wird dann entschieden, wenn das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene abgeschlossen ist und Klarheit über die Rahmenbedingungen besteht. Daher wird die Landesregierung die Rechtsgrundlage für Modellprojekte in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auch im Rahmen der zum 19. April anstehenden Änderungen fortführen.

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