Corona-Pandemie: erneut telefonische Krankschreibung möglich

Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 bis vorerst 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Dr. Carola Reimann gegrüßt die Lösung – Foto: JPH/Archiv

„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem COVID-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet. Hier brauchen wir eine bundesweite robuste Lösung, um Vertrauen aufzubauen. Klar ist: Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken“, erläutert Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA..

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

„Ich begrüße ausdrücklich, dass telefonische Krankschreibungen nach der heutigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ab dem 19. Oktober wieder bundesweit möglich sein werden. Damit werden unnötig volle Wartezimmer verhindert und das Infektionsrisiko sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Ärztinnen und Ärzte gesenkt. Gerade vor dem Hintergrund der dieser Tage wieder stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen ist dieses Vorgehen der richtige Weg“, bewertet die Niedersächsische Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann die getroffene Entscheidung.

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