Erlass in Niedersachsen unterbindet das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit

Das Schwenken von Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen am Rande der Corona-Demo in Berlin am 30.08.2020 vor dem Reichstagsgebäude hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Auf anderen Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen, an denen auch Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme teilnahmen, waren die Flaggen immer wieder zu sehen. Damit die Ordnungsbehörden und die Polizei in Niedersachsen gegen das Zeigen dieser Flaggen vorgehen können, wurde am Donnerstag, 01.10.2020, ein Erlass an die Verwaltungsbehörden und die Polizei herausgegeben. Darin gibt es Hinweise zum Umgang mit der öffentlichen Verwendung der Reichskriegsflagge.

Minister schützt Demokratie

Reichskriegsflaggen nun verboten bei Demos – Logo: Innen- u.Sportministerium

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius sagt zu den Gründen für den Erlass: „Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung. Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen.“

Erlass ab sofort gültig

Das Verwenden der Flaggen erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Paragraphen 118 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz, sodass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist. Ist dies der Fall, stellt die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sodass auch nach den Regelungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes im Rahmen der Ermessensausübung das Verwenden der Flagge unterbunden und die Flagge sichergestellt werden kann. Der Erlass ist ab sofort gültig.

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