Finanzhilfen für die Gesundheitsämter zur technischen Modernisierung

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Bund zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kurzfristig Mittel für die weitere Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt. Insgesamt sind es 50 Millionen Euro, die den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Auf Niedersachsen entfallen dabei rund 4,7 Millionen Euro.

Ämter auf den aktuellen Stand der Technik bingen
Die Ämter aus der Prae-Pentiumperiode herausholen – Foto: JPH

Damit sollen die Gesundheitsämter in der technischen Ausstattung und der Digitalisierung von Arbeitsabläufen gestärkt werden, um den entsprechenden Anschluss an das elektronische Melde- und Informationssystem nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu gewährleisten. „Die technische Ausstattung und Modernisierung der Gesundheitsämter ist von großer Bedeutung, insbesondere in Pandemie-Zeiten“, betont Ministerin Carola Reimann. „Die Arbeit der Gesundheitsämter ist nicht nur wichtig, sondern auch aufwändig. Daher ist es entscheidend, die Ämter vor Ort mit Hilfe digitaler Hilfsmittel bei der Bewältigung der pandemischen Lage bestmöglich zu unterstützen. Die Ämter verfügen bereits über entsprechende, aber teils unterschiedliche Systeme.“ Nun sollen diese Systeme vereinheitlicht, kompatibel gemacht und auf die aktuellen und künftigen Bedarfe weiter ausgerichtete werden.

Hard- und Software beschaffen

Die Bundesmittel werden über das Landesamt für Soziales abgewickelt. Sie können für bevorstehende Investitionen, bis maximal 31.12.2021, eingesetzt werden. Aber auch rückwirkendkönnen sie für die Investitionen, die seit dem 28.03.2020, also dem Zeitpunkt der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag, bereits getätigt worden sind, verwendet werden. Gefördert werden die Hard- und die Software. Ziel ist es, bis Ende 2021 alle Ämter so auszustatten, dass sie nicht nur die Aufgaben praktikabel und technisch sicher wahrnehmen können, sondern auch die Kommunikation untereinander sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden sichergestellt ist.

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