Gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen bekommen speziellen Niedersachsen-Schnellkredit
Ähnlich wie etwa Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler trifft die Corona-Pandemie auch die gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen. Notwendige Einnahmen oder Spenden sind nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden, um beispielsweise laufende Kosten oder auch anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragt werden.
Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Sozialministerin, unterstreicht die Bedeutung der Förderung: „Die gesellschaftliche Bedeutung des gemeinnützigen Sektors ist gar nicht hoch genug zu schätzen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass für soziale Einrichtungen gleichberechtigt zu gewerblichen Unternehmen die Möglichkeit besteht, Kredite zu sehr günstigen Refinanzierungskonditionen zu erhalten.“
NBank setzt Förderanträge um
Dr. Ulf Meier, Vorstandsmitglied der NBank: „Mit dem neuen Niedersachsen-Schnellkredit für Gemeinnützige Organisationen wird eine Lücke geschlossen, um den Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen und Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, möglichst unbeschadet die Krise zu überstehen.“ Das Förderangebot richtet sich an Gemeinnützige Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben. Strukturelle Schwierigkeiten bleiben bei der Bewertung, ob eine Förderung möglich ist, außen vor.
Antrag online
Darlehen von 10 000 Euro bis 800 000 Euro können beantragt werden. Die Laufzeit variiert zwischen fünf, sieben und zehn Jahren. Abhängig von der Laufzeit sind mögliche Tilgungsaussetzungen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Der Antrag kann über das Kundenportal der NBank schnell und komplikationslos gestellt werden. Ein Erklärungsvideo gibt zielgenaue Instruktionen.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Gefördert werden laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Kriterien sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig. Niedersachsen ist damit eines der sechs Bundesländer, in denen das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen bislang umgesetzt wird.
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