Landeskabinett benennt Gesamtkoordinator für Rückholung der Asse-Fässer
Asse-Wasser ist zwar im Sehnder Kalibergwerk nicht mehr zu erwarten, aber die Fässer, die in der Asse selbst vor Verwitterung aufwendig geschützt werden, müssen dort raus. Das ist lange bekannt, einen Plan dazu gibt es aber noch nicht. Das soll sich nun ändern. Um die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II konzentriert und zügig genehmigen zu können, hat das Landeskabinett in seiner Montagssitzung beschlossen, eine zentrale Koordinationsstelle für die Rückholung der Asse-Fässer zu schaffen.
Diese Koordinationsstelle mit einem Gesamtkoordinator und einer eigenen Geschäftsstelle soll im Umweltministerium eingerichtet werden. Gesamtkoordinator soll jeweils die mit der Leitung der Abteilung 4 „Atomaufsicht und Strahlenschutz“ des Umweltministeriums beauftragte Person sein. Dies ist aktuell Andreas Sikorski.
Die Rückholung der in dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II gelagerten atomaren Fässer ist beschlossene Sache und erklärtes Ziel nahezu aller beteiligten Akteure. Betreiberin der Schachtanlage Asse II ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Sie hat angekündigt, viele Genehmigungen dieses äußerst komplexen Rückhol-Verfahrens mit bestmöglicher Konzentrationswirkung beantragen zu wollen. Die sogenannte Lex Asse bietet dafür den erforderlichen Rechtsrahmen, der das sonst hier erforderliche Planfeststellungsverfahren ersetzt und dadurch eine höhere Genehmigungseffizienz gewährleisten soll.
Um die Rückholung der rund 130 000 Fässer rechtlich umzusetzen, müssen unterschiedlichste Genehmigungsbehörden als Träger öffentlicher Belange auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eng zusammenarbeiten. Zentrale Genehmigungsbehörde – und damit zuständig für das atomrechtliche Trägerverfahren -, ist das Niedersächsische Umweltministerium.
Umweltminister Olaf Lies zu dem Vorhaben: „Für dieses Mammutprojekt gibt es keine Blaupause. Wir betreten hier genehmigungsrechtliches Neuland. Kosten und personeller Aufwand sind enorm. Umso wichtiger ist es, dass es für dieses Jahrzehnt andauernde, hoch komplizierte und äußerst sensible Infrastrukturprojekt schlagkräftige und verlässliche Strukturen gibt, um das Verfahren voranzutreiben und die Sicherheit der Menschen, der Umwelt und künftiger Generationen zu gewährleisten.“
Die Rückholung der rund 130 000 Asse-Fässer soll nach Aussage der BGE 2033 starten. Gegenwärtig wird bis zum Beginn der Rückholung mit Kosten von rund 3,35 Milliarden Euro gerechnet. Die Finanzierung liegt beim Bund. Mit der endgültigen Schließung der Schachtanlage Asse II wird frühestens 2050 gerechnet.
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