Neue Lockdown-Regelungen beschlossen

Die Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder hat sich am Dienstag, 05.01.2021, mit der Fortsetzung des Lockdowns und der erforderlichen Verschärfungen befasst. Dabei sind die Maßnahmen erstmals auch in Richtung Bewegungseinschränkung ausgeweitet worden. Anlass dafür dürften nicht nur die steigenden Infektionszahlen sein, sondern auch die Bilder von Tagesausflügen in die Wintersportgebiete.

Bewegungseinschränkungen geplant
Neue Regeln für die Lockdown-Fortsetzung – Foto: JPH

„Die Maßnahmen, die heute beschlossen wurden, sind einschneidend“, so Kanzlerin Angela Merkel zu den Beschlüssen. Und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ergänzt: “ Der Lockdown wird verlängert, an einigen Stellen auch vertieft.“

Diese Vertiefungen greifen erstmals auch in die Freizügigkeit für Bürger in Hotspots ein. So ist beschlossen worden, das in Bereichen mit einer Inzidenzzahl von über 200 eine Bewegungseinschränkungen auf 15 Kilometer im Radius um den Ort eingeführt wird. Zudem sollen Tagesausflüge und Fahrten zu Sportveranstaltungen untersagt werden. Die Ausformulierung muss nun durch die Bundesländer erfolgen – so beispielweise zur Frage, wo in den Hotspots der Mittelpunkt des Bewegungskreises liegt. Außerdem wollen und können Gemeinden in Wintersportgebieten, auch im Harz also, Straßen und Pisten sperren, um die Reisewelle zu unterbrechen.

Schulen und Kitas – Treffen von Haushalten

Schulen und Kitas bleiben im Grundsatz geschlossen. Details dazu hat das niedersächsische Kultusministerium bereits vorgelegt (siehe gesonderten SN-Bericht). Das Kinderkrankengeld wird auf jeweils 10 Tage für Ehepaare und 20 Tage für Alleinerziehende verlängert.

Die Begegnungsmöglichkeiten im privaten Bereich werden weiter reduziert. So darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen treffen. Das gilt für Alleinlebende ebenso wie für Familien, für Kinder ebenso wie für Erwachsene, für den öffentlichen Raum ebenso wie für den privaten. Weiterhin geschlossen bleiben die Geschäfte des Einzelhandels mit den bekannten Ausnahmen, dazu Kultureinrichtugen, Sportstätten und Fitnessbetriebe. In Alten- und Pflegeheimen erfolgen nun verbindliche regelmäßige Tests des Personals.

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