Niedersachsen passt Richtlinien zur Liquiditätssicherung für Corona an

Seit Dienstag stellt die NBank, ergänzend zur Corona-Soforthilfe des Landes, zusätzliche Mittel des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bereit. Das Wirtschaftsministerium ersetzte deshalb die am 24. März in Kraft getretene Richtlinie „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ am Dienstag durch zwei neue Richtlinien. Niedersachsen war als eines der ersten Bundesländer mit einem eigenen Corona-Soforthilfeprogramm an den Start gegangen.

Dr. Bernd Althusmann sieht die Richtlinien stark verbessert – Foto: JPH/Archiv

Zwei neue Richtlinien mit besseren Konditionen

Die eine Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die am vergangenen Freitag veröffentlichte Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9000 Euro bei Unternehmen bis fünf Beschäftigte oder 15 000 Euro für Unternehmen bis zehn Beschäftigte zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten. Für diese Richtlinie werden Mittel des Bundes eingesetzt.

Die andere Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit elf bis 49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen. Bis 20 000 Euro für Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten und bis 25 000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten. Für diese Richtlinie werden Mittel des Landes eingesetzt. Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist bei beiden Richtlinien nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.

Anträge werden einfacher

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir haben in den letzten zwei Wochen intensiv mit dem Bund über die Konditionen der Liquiditätshilfen verhandelt. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Die neuen Richtlinien sind einfacher, unbürokratischer und besser dotiert. Die Berechnung des Liquiditätsengpasses erfolgt weniger restriktiv und die liquiden Mittel aus Eigen- oder Fremdmitteln werden nicht herangezogen. So können wir allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten zusichern.“

In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen.

Mit Stand Dienstag, 13 Uhr, lagen etwa 64 000 Anträge bei der NBANK vor, bewilligt sind etwa 2700. Etwa 8,4 Millionen Euro wurden ausgezahlt. Alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern erhalten die Möglichkeit, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: mw-corona@mw.niedersachsen.de oder an die Hotline mit der Telefonnummer 0511/120 5757 von 8 bis 20 Uhr.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News