Niedersachsen untersagt touristische Übernachtungen – Sonntagsöffnung für Geschäfte des täglichen Bedarfs erlaubt
Auf Grundlage der Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie vom Montag hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium per Erlass sämtliche Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt.
Restaurants und Übernachtungsangebote betroffen
Darüber hinaus dürfen Restaurants in Niedersachsen nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen und müssen dabei strenge Auflagen erfüllen. So müssen die Plätze für die Gäste so angeordnet sein, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten
Gleichzeitig wurde ebenfalls per Erlass das Verbot von Sonntagsöffnungen für solche Geschäfte aufgehoben, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
Der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Staatssekretär Heiger Scholz, erklärt: „Diese Maßnahmen sind wirtschaftlich schmerzhaft. Sie sind aber notwendig, um die Gesundheit aller zu schützen. Auch in Niedersachsen erleben wir in den letzten Tagen eine Dynamik bei der Entwicklung der Fallzahlen, die wir auf diese Weise brechen wollen. Mit dem Verbot von touristischen Übernachtungen sorgen wir dafür, dass der Eintrag von Ansteckungen aus anderen Ländern und Regionen verhindert wird.“
Stay Home Politik
Mit dem Erlass ist zudem der dringende Appell verbunden, ab sofort Niedersachsen auch nicht mehr als Ausflugsziel zu wählen, so Scholz: „Übernachtungsmöglichkeiten für Urlauber wird es nicht geben und die Möglichkeiten der Verköstigung in Restaurants sind ebenfalls stark eingeschränkt. Deshalb die dringende Bitte an unsere Nachbarn in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und in den Niederlanden: Bleiben Sie zu Hause. Die Auflage, keine Betten für touristische Zwecke mehr zu vermieten, wird von den örtlichen Behörden kontrolliert.“
Sonntagsöffnungen soll Hamsterkäufe eindämmen
Die Erlaubnis zu Sonntagsöffnungen bestimmter Geschäfte solle dazu beitragen, dass sogenannte „Hamsterkäufe“ unterbleiben, so Scholz: „Die Versorgung der Menschen in Niedersachsen ist sichergestellt. Es gibt keinen Anlass für Hamsterkäufe. Sie sind vielmehr der einzige Grund, weshalb mancherorts einzelne Produkte vorübergehend nicht erhältlich sind. Meine dringende Bitte ist deshalb: Kaufen Sie nur das, was Sie wirklich brauchen und vor allem auch verbrauchen können.“
Die entsprechenden Erlasse der Landesregierung finden Sie im Internet.
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