OVG Lüneburg kippt Beherbergungsverbot auch in Niedersachsen
Nach den Absprachen in Berlin zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung von Niedersachsen einen Rückschlag erlitten. Ebenso wie in Baden-Württemberg hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg die Anordnung zum Verbot der Beherbergung von Gästen aus Corona-Risikogebieten mit einer einstweiligen Verfügung außer Kraft gesetzt.
Einstweilige Verfügung
Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das OVGt Lüneburg das Beherbergungsverbot im einstweiligen Rechtschutzverfahren außer Vollzug gesetzt hat, teilt die Pressestelle des Niedersächsischen Sozialministeriums dazu mit. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewendet. Den Landkreisen und kreisfreien Städten steht es frei, bei entsprechenden Gefahrenlagen ihrerseits gegebenenfalls konkreter gefasste, gezieltere Maßnahmen zu ergreifen. Im Übrigen werden die Argumente des OVG genau analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigt werden.
Freiwillig verzichten
Ungeachtet der Entscheidung des OVG Lüneburg vom Donnerstag, 15.10.2020, werden alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, nun freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern. Das Urteil in der Hauptsache erfolgt durch das OVG erst später.
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