Reha-Kliniken übernehmen rund 2000 Patienten aus Krankenhäusern

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am vergangenen Sonnabend, 28.03.2020, 22 der 78 niedersächsischen Rehakliniken in Niedersachsen angewiesen, ab sofort Patientinnen und Patienten aus regulären Krankenhäusern zu übernehmen. Diese sind nicht mit dem Corona-Virus infiziert. Grundlage ist das am selben Tag in Kraft getretene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz des Bundes. Danach können Reha-Einrichtungen unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, leichtere stationäre Fälle aus Krankenhäusern zu übernehmen, damit diese sich auf die Aufnahme von COVID-19-Patienten vorbereiten können. Durch die Anordnung konnte das Land rund 2000 zusätzliche Krankenhausbetten schaffen.

Kliniken sollen Krankenhäuser entlasten – Logo: GesMin Nds

„Angesichts der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist es zwingend erforderlich, unsere Krankenhäuser auf eine stark steigende Anzahl an behandlungspflichtigen COVID-19-Patienten vorzubereiten. Die Nutzung der Rehakliniken als Ausweichquartiere für Patienten, die unter anderen Erkrankungen leiden und stationär weiterbehandelt werden müssen, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Er hilft, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen“, sagte Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann am Montag in Hannover.

Die 22 Einrichtungen wurden ausgewählt, weil ihre technische Ausstattung und ihre fachliche Ausrichtung besonders gut geeignet sind. Zudem wurde auf eine regional ausgewogene Verteilung Wert gelegt. Das Gesundheitsministerium kündigt zudem an, in einem nächsten Schritt weitere Reha-Einrichtungen in Niedersachsen anzuweisen, Kapazitäten für Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen.

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