Schul- und Kitabetrieb im Lockdown: Distanzlernen, Wechselunterricht und Notbetreuung
Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen auch im Bereich Bildung und Betreuung Veränderungen an. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte nach den Bund-Länder-Beratungen am Dienstag, 05.01.2021, Niedersachsen werde nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 Wechselunterricht und Distanzlernen und die Notbetreuung als Eckpfeiler für ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Corona-Lockdown einziehen.
Tonne führt dazu aus: „Die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen sind ernüchternd, sodass wir den Lockdown verlängern müssen. Das bedeutet auch, dass der Bildungsbereich in Kita und Schule im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen und Kontakteinschränkungen einen weitergehenden Beitrag leisten muss. Mir war sehr wichtig, dass wir dabei einen Weg finden, der deutliche Kontaktreduzierungen erzeugt, aber auch Bildung und Betreuung vor allem für die Jüngsten sicherstellt und Zukunftschancen sichert. Daher legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Primarbereich und die Abschlussklassen. Wir haben ein tragfähiges Konzept für Bildung im Lockdown.“
Lösungen für die Schulen
Im Primarbereich soll flächendeckend eine Woche in Distanzunterricht („Szenario C“) beschult werden. Das gilt vom 11. bis15.01.2021. Anschließend bis Schulhalbjahresende folgen zwei Wochen im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen („Szenario B“) unterrichtet werden, so der Kultusminister.
Die Klassen der Sekundarbereiche I und II, in denen keine Abschlüsse anstehen, wechseln vollumfänglich in das Distanzlernen („Szenario C“). Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen.
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, ist eine Notbetreuung vorzuhalten.
Lösungen für die Kitas
Für Kindertageseinrichtungen wird das „Szenario C“ mit einer Notbetreuung bis zu 50 Prozent der Gruppengröße eingesetzt. „Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen“, ergänzte Tonne: „Alle Prüfungen für Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden. Ebenso das Abitur. Hier arbeiten wir intensiv an der Sicherstellung der zentralen Abiturprüfung. Als Notfalloption können auch dezentrale Prüfungen durchgeführt werden, was wir aber grundsätzlich vermeiden möchten.“
Überblick
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 stellen sich im Überblick wie folgt dar:
Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird bis zu 50 Prozent der Gruppengröße angeboten.
Grundschulen bleiben vom 11.01. bis 15.01.2021 im Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung). Vom 18.01. bis 29.01.2021 folgt Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung).
Die Abitur- und Abschlussklassen sind vom 11.01. bis 29.01.2021 im Szenario B (Wechselmodell). Alle weiteren Jahrgänge sind vom 11.01. bis 29.01.2021 im Szenario C (Distanzlernen).
Notbetreuung für Schulen
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 8 und 13 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
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