Vorsichtige Schritte in Richtung Normalität in Niedersachsen
In Niedersachsen sinkt die Zahl der Neuinfizierten nun bereits seit einigen Wochen kontinuierlich. „Landesweit wurde jetzt endlich wieder die Hundertergrenze unterschritten, etwa zwei Drittel der Landkreise und Kommunen liegen unter 100“, so Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstag in der Pressekonferenz. „Das gibt uns die Möglichkeit, jetzt erste Lockerungen einzuleiten und mit den Menschen zusammen ein paar vorsichtige Schritte hin zu mehr Normalität zu machen.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann fügte im Anschluss hinzu: „Ich freue mich, dass damit auch die Menschen, die in Gastronomie, Einzelhandel oder Hotellerie tätig sind, jetzt schrittweise wieder loslegen können und eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Die harte, vom Virus erzwungene Auszeit ist hoffentlich auch für diese Branchen bald vorbei.“
Auch Sozialministerin Daniela Behrens sieht Niedersachsen auf einem guten Weg: „Die Infektionslage in Niedersachsen hat sich deutlich verbessert. Wir können davon ausgehen, dass die Inzidenzentwicklung weiter rückläufig ist. Das bestätigen auch mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ein Hauptgrund ist der zunehmende Impffortschritt. Wir setzen die Impfkampagne mit größtem Elan um, so dass die Zahl der Niedersachsen, die mindestens erstgeimpft ist, weiter steigen wird.“
Perspektiven aufzeigen
Wenn die positive Entwicklung der Fallzahlen anhält, und mehr und mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen über fünf Werktage hintereinander in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Inzidenzwerten unter 100 bleiben, können diese Regionen in die nächsttiefere Stufe des Lockdowns wechseln. Die Basis des Niedersächsischen Lockerungskonzeptes für Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus, Kultur und Sport sind konsequente – und im Vergleich zum Status Quo – sogar noch ausgeweitete Testpflichten. Unbedingt weiter beachtet werden müssen Abstands- und Maskenpflichten, Kontaktnachverfolgung wird der Regelfall sein, diese sind analog möglich, digitale Möglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht und sollten ausgeweitet werden.
Stephan Weil plant: „Wir wollen insbesondere Kindern und Jugendlichen wieder mehr Aktivitäten ermöglichen und vor allem auch die Bildung stärken. Aufgrund der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft gilt der Grundsatz: mehr draußen als drinnen. Wir wollen dabei gesicherte Zonen durch Tests schaffen und gehen bei den Öffnungen mit Augenmaß vor. Angesichts der sinkenden Infektionszahlen möchten wir vollständig geimpften, vollständig genesen und aktuell getesteten Menschen wieder mehr Aktivitäten und mehr Miteinander ermöglichen. Und auch den Kulturschaffenden im Land, aber auch den Sportbegeisterten sowie der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Tourismuswirtschaft neue Perspektiven aufzeigen.“
Kita und Schulen
Bildungsminister Grant Hendrik Tonne erklärt den Weg für Kita und Schulen: „Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen sich wieder unkomplizierter treffen, gemeinsam Sport treiben und endlich auch wieder regelmäßig in Kita und Schule gehen können. Ab dem kommenden Montag wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten.“
Die Kindertageseinrichtungen in Regionen einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 wechseln ab dem 10. Mai 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb (Kita-Szenario B). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
Alle Schulen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 bieten dann Präsenzunterricht im Wechselmodell (Szenario B) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.
Zudem wird ab nächster Woche auch über einer Inzidenz von 165 in den folgenden Bereichen Unterricht im Szenario B stattfinden:
- in den Schuljahrgängen 9 und 10, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
- der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
- der 4. Schuljahrgang und
- die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Selbsttests wichtiger Bestandteil für Schulen
Grant Hendrik Tonne weiter: „Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein größeres Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbies, Sport, und das Treffen mit Freunden haben negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die heutigen Öffnungsschritte sind notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir größere Sicherheiten geschaffen.“ Auch im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll ein Präsenzbetrieb mit strengen Hygiene- und Testkonzepten wieder erlaubt werden – auch hier jedoch in wechselnden kleinen Gruppen. Vergleichbares gilt für die außerschulische Bildung und die Erwachsenenbildung sowie für Fahr- und Flugschulen.
Private Treffen bleiben eingeschränkt
Da private Treffen als einer der Haupttreiber der Infektionen gelten, können die Kontaktbeschränkungen hier nicht weiter gelockert werden: Treffen dürfen sich weiterhin in privaten und in öffentlichen Räumen ein Haushalt und zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes mit den dazugehörigen Kindern unter 14 Jahren. Allerdings werden Lockerungen für Geimpfte und Genesene diskutiert, die eine andere Stellung bekommen könnten.
Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Meine herzliche Bitte an die noch nicht von Corona genesenen oder vollständig geimpften Menschen in Niedersachsen: Nutzen Sie die Testmöglichkeiten in den Kommunen. Jeder Selbsttest erhöht die Sicherheit. Und verlegen Sie Ihre privaten Treffen möglichst nach draußen.“
Handel wird unter 100 geöffnet
In über fünf Werktage hinweg unter 100 liegenden Regionen werden auch die bislang geschlossenen Geschäfte des Facheinzelhandels wieder geöffnet – im Bekleidungsladen, im Möbelhaus oder im Schuhgeschäft kann also wieder eingekauft werden. Zugang erhält man jedoch – jenseits der schon jetzt offenen und die notwendige Grundversorgung absichernden Bereiche – nur mit dem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung.
„Wir bitten die Verantwortlichen vor Ort, diese Voraussetzungen konsequent zu kontrollieren“, so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. In den zusätzlich ab dem 10. Mai geöffneten Geschäften des Facheinzelhandels gelten zunächst strenge Kapazitätsbegrenzungen: 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde muss vorhanden sein, oberhalb von einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern sind 40 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde erforderlich.“
Gastronomie kommt langsam zurück
Geöffnet werden soll unter einer Inzidenz von 100 mit Abstandsregelungen und entsprechenden Hygienekonzepten die Außengastronomie. Die Gäste benötigen einen negativen Testnachweis oder einen Nachweis für ihre Genesung oder ihre Impfung. Auch in der Außengastronomie müssten die geltenden Kontaktbeschränkungen berücksichtigt werden, also ein Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt mit dazugehörenden Kindern bis 14 Jahren. Eine vorsichtige Öffnung der Innengastronomie mit einer Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent ist dann für den nächsten Öffnungsschritt in zwei bis drei Wochen geplant.
„Die wirtschaftliche Situation der Betriebe im Gastgewerbe ist durch die zurückliegenden Monate extrem angespannt. Jetzt gibt es für die Gastronomen wieder einen Lichtblick – und den Menschen in Niedersachsen, die jetzt lange verzichten mussten, wird noch in der Spargelzeit ein schöner Restaurantbesuch ermöglicht, zumindest schon einmal draußen“, freute sich Bernd Althusmann.
Öffentliche Angebote und Gärten öffnen
Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten zoologische und botanische Gärten können weiterhin mit maximal 50-prozentiger Kapazität geöffnet bleiben. Notwendig ist ein negativer Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung.
„Die Theater und Kinos unseres Landes bitten wir noch um ein wenig Geduld“, so die Sozialministerin. „Sie können jedoch – soweit es das Wetter erlaubt – unter freiem Himmel bereits Sitzveranstaltungen anbieten. Voraussetzung für den Besuch sind auch hier negative Testung, vollständige Impfung oder Genesung. Leider sind jedoch Großveranstaltungen im Innenbereich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus noch zu gefährlich.“
Aerosol-Forschung berücksichtigt
„Draußen ist sicherer als drinnen“, dieser Grundsatz gilt auch im Sport. Und Kinder und Jugendliche brauchen auch Mannschaftssport noch dringender als Erwachsene. Deshalb wird draußen auch Kontaktsport mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ermöglicht. Ihre Trainer und Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.
Erwachsene können kontaktfrei draußen zusammen Sport treiben. Sie müssen dabei aber mindestens zwei Meter Abstand voneinander in alle Richtungen halten Und alle samt negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Kontaktsport ist beispielweise sowohl Fuß- als auch Handball.
Im Innenbereich gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen, die auch sonst bei privaten Treffen gelten, also ein Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts. Neu ist hier, dass dennoch Erwachsene ebenso sowie Trainerinnen oder Betreuer beim Sport im Innenbereich negativ getestet, genesen oder geimpft sein müssen.
Vorsichtige Tourismus-Öffnungen
„Es ist uns ein großes Anliegen, den Menschen in Niedersachsen wieder Wochenendausflüge und Urlaube zu ermöglichen und den Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft wieder eine Perspektive zu geben“, so Ministerpräsident Weil. Deshalb können vom nächstem Montag an in allen Regionen mit einer mindestens fünf Werktage andauernden Unterschreitung der 100er-Inzidenz Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Das allerdings in einer Anlaufphase zunächst als Vorsichtsmaßnahme nur für „Landeskinder“.
Notwendig sind auch hier ein negativer Test bei der Anreise und weitere Tests mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen ist ein täglicher Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag; Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden. Hotelrestaurants sind zur Versorgung der dort beherbergten Gäste wieder geöffnet.
Vorsichtig bleiben und testen
Sozialministerin Daniela Behrens: „Ich halte diese ersten Lockerungen für vertretbar. Bitte nutzen Sie die Testangebote: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich täglich kostenlos testen lassen.“ Auch der Ministerpräsident betont: „Wir dürfen nicht übermütig und vor allem nicht unvorsichtig werden, aber wir vertrauen darauf, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen, mit den zurückgewonnenen Freiheiten verantwortungsvoll umgehen und sich und andere nicht unnötig gefährden.“
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