Windenergieanlagen weiterbetreiben: Niedersachsen fordert Verlängerung der EEG Förderung
Der Ausbau der Windenergien soll gestärkt werden und der Rückbau alter Anlagen aufgehalten werden, so lassen sich die Forderungen Niedersachsen zusammenfassen. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, den jährlichen Zubau der erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen und dabei auch die absehbaren Strommehrbedarfe von Zukunftstechnologien wie E-Mobilität und grünem Wasserstoff zu berücksichtigen. „Aber der Ausbau stockt und zeitgleich droht die Abschaltung älterer Windenergieanlagen, die aus der Förderung fallen. So verfehlen wir die Klimaziele“, so Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies.
Neubau von Anlagen stockt
Derzeit kann der stockende Zubau von Windenergie an Land den drohenden Abriss von Altanlagen ab Ende 2020 nicht kompensieren. Allein 2020 sind in Niedersachsen Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1100 Megawatt betroffen, bundesweit geht es Ende des Jahres 2020 um zirka 4000 Megawatt. Mit Blick auf die Klimaziele 2030 sieht es noch dramatischer aus. Lies: „Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir bis zum Jahr 2030 in Niedersachsen fast 6000 Megawatt und bundesweit über 24 000 Megawatt an installierter Leistung.“ Im Grunde ist ein Weiterbetrieb nach Auslaufen der EEG-Umlage möglich, aber der geringe Börsenstrompreis lässt keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. „Wir brauchen den grünen Strom aber zur Erreichung der Klimaziele und um kluge Lösungen wie den grünen Wasserstoff in den Markt zu bringen. Darum müssen wir schnellstmöglich die Rahmenbedingungen verbessern und den Weiterbetrieb von Anlagen wirtschaftlich abzusichern.“
Förderung aufrecht erhalten
Die Forderung aus Niedersachsen: Für Windenergieanlagen an Land, die aus planungsrechtlichen Gründen nicht standortgleich durch eine neue Anlage ersetzt werden können, muss gerade mit Blick auf die Rahmenbedingungen eine Anschlussförderung ermöglicht werden. Entsprechend sollte den Betreibern von Anlagen, die in den nächsten Jahren aus der bisherigen EEG-Förderung fallen, einmalig die Option eingeräumt werden, ihre Stromproduktion weiterhin zu einem fest vorgegebenen Fixpreis an die Übertragungsnetzbetreiber weitergeben zu können. Die Laufzeit dieser Anschlussförderung kann dabei von den Anlagenbetreibern individuell festgelegt werden, wobei sie maximal sieben Jahre betragen sollte. Der Fixpreis sollte 70 Prozent des zum Zeitpunkt des Herausfallens der Anlage aus der EEG-Förderung geltenden Höchstwertes für die Ausschreibungen für neue Windenergieanlagen an Land betragen. Dies entspräche aktuell einem Fixpreis in Höhe von 4,34 Cent pro Kilowattstunde. „Das sichert den weiteren Betrieb der Anlagen dort, wo ein Repowering nicht möglich ist. Und es sichert uns die Möglichkeit die Klimaziel 2030 zu erreichen“, so Lies.
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