Polizei mahnt zur Vorsicht in der Silvesternacht – Feuerwerk eingeschränkt

Rund um Silvester ist es in den vergangenen Jahren zu schweren Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern gekommen. Insbesondere beim Abbrennen von illegalen, sogenannten Polenböllern verletzen sich immer wieder Personen schwer. Neben Knalltraumata, Verbrennungen und Schnittwunden kann der Umgang mit solchen Böllern sogar Lebensgefahr nach sich ziehen.

Regeln beachten

Kein Feuerwerk einsetzen zum Jahreswechsel – Foto: JPH

Unbenommen der gültigen Bestimmungen der Corona-Verordnung in Niedersachsen zu Silvester 2020/2021 (SN berichtete) gelten in Deutschland für den Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Regeln:

  • Nur Erwachsene (ab 18 Jahren) dürfen zum Jahreswechsel (nur vom 31.12. bis zum 01.01.) Silvesterfeuerwerk nutzen
  • In Deutschland darf nur mit amtlich zugelassenem Feuerwerk gehandelt und die Pyrotechnik abgebrannt werden (zum Verkauf/Kauf siehe SN Bericht) also mit einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Ziffer
  • Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Dazu gehören auch selbst gebastelte Knaller. Bastler machen sich somit strafbar.

Kein Verkauf irgendwo in Deutschland erlaubt

Nur Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen erlaubt – Foto: JPH/Archiv

Silvesterfeuerwerk durfte in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. In diesem Jahr wurde die entsprechende Verordnung zum Sprengstoffgesetz am 17.12.2020 geändert, sodass für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt wurde. Dies ist gemäß der Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine „notwendige weitere Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Corona-Virus (…)“. Dies schließt auch den Erwerb übers Internet ein – und das Mitführen zur „Einsatzstelle“. Davon ausgenommen ist nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wie zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallbonbons.

Die Polizei rät aus Gründen des Gesundheitsschutzes dazu, bei dem bevorstehenden Jahreswechsel gänzlich auf das Feuerwerken zu verzichten. Weitere Hinweise und Informationen zum Feuerwerk sind im Internet zu finden.

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