Region Hannover ab Januar Waffenbehörde für alle 20 Kommunen

Region Hannover ab Januar Waffenbehörde für alle 20 Kommunen
Ab Januar ist die Region Hannover zuständig für private Waffen in der Region - Foto: JPH

Ab Januar 2024 ist die Region Hannover zuständige Waffenbehörde für alle 20 Kommunen der Region – mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover. Das bedeutet, dass alle Anträge auf eine sogenannte waffenrechtliche Erlaubnis über die Region Hannover laufen. Dazu gehören der kleine Waffenschein, der große Waffenschein sowie eine Waffenbesitzkarte. Die Neuerung geht auf eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums zurück, die vorschreibt, dass ab 2024 die Aufgaben der unteren Waffenbehörden auf einer Ebene anzusiedeln sind – nämlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Waffenrecht wird komplexer

„In den vergangenen Jahren hat die Komplexität des Waffenrechts erheblich zugenommen. Sowohl mit der Einführung des Nationalen Waffenregisters als auch durch mehrere Rechtsänderungen sind die Aufgaben der Waffenbehörden deutlich erweitert worden. Die Zuverlässigkeitsprüfungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung von Waffenbesitz durch Rechtsextremismus oder Reichsbürgertum haben stark an Bedeutung gewonnen und führen regelmäßig zu besonders aufwändigen und anspruchsvollen Prüfungen. Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, die Ressourcen und das Fachwissen bei einer Behörde zu bündeln“, sagt Christine Karasch, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit der Region Hannover.

Auch Sehnde betroffen

Für die fünf Kommunen Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen lag die waffenrechtliche Zuständigkeit aufgrund der bisherigen Zuständigkeitsverordnung des Landes bei der Region Hannover. Für elf weitere Kommunen – darunter Burgdorf, Isernhagen, Laatzen, Lehrte, Sehnde und Uetze – hat die Region Hannover die Aufgaben der Waffenbehörde bereits in der Vergangenheit auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung wahrgenommen. Ab Januar wird die Region Hannover dann für alle 20 Kommunen qua Gesetz zuständig sein.

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