Region Hannover stellt neue Allgemeinverfügung zurück
Die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Maskenpflicht, die konkrete Straßenzüge für die Kommunen benennt, ist vorerst zurückgestellt worden.
Bevor die Region Hannover mit einer etwaigen neuen Allgemeinverfügung tätig wird, wartet sie die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom Montag ab, um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Es gilt weiterhin: Überall dort, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen (Niedersächsische Landesverordnung, Paragraph 2 Absatz 2 Satz 2). In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten besteht außerdem immer eine Maskenpflicht.
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