Region stellt wieder Regeln für Bewässerung an heißen Tagen auf
Die Region Hannover schützt das Grundwasser auch in diesem Jahr mit zeitlichen Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen. Von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Die Grenzwerte für das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung werden im Vergleich zum Vorjahr angepasst: 2023 galt von 11 bis 18 Uhr ein Temperaturgrenzwert von 24 Grad. Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen.
Grundwasserspiegel gesunken
Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Umweltdezernent Jens Palandt erklärt: „Anders als im vergangenen Jahr herrscht in der Region aktuell keine Dürre. Das ändert aber nichts daran, dass wir seit Jahrzehnten eine negative Wasserbilanz haben. Die Grundwasserkörper sind durch vielfältige Nutzungen überlastet und teilweise erschöpft. Das Grundwasserdargebot, also die vorhandene Grundwassermenge, erholt sich durch ein einmaliges Hochwasserereignis nicht nachhaltig, sondern befindet sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Wir sorgen vor, handeln verantwortungsvoll und denken langfristig: Jeder Liter Wasser, den wir heute nicht verschwenden, hilft uns, wenn sich die Situation mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter verschärft.“
Daten gesammelt
In den vergangenen Monaten hat die Region wissenschaftliche Daten sowie die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Zudem haben zahlreiche Gespräche mit Vertretern von Landwirtschaft und Sportverbänden stattgefunden, um die Bedürfnisse der Betroffenen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Unabhängig von Tageszeit und Temperatur erlaubt bleiben klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, und das punktgenaue Bewässern mit Gießkannen oder Eimern ist jederzeit möglich.
Ordnungswidrigkeit
Verstöße gegen die Vorgaben zur Bewässerung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. „Wir setzen wie im vergangenen Jahr auf Aufklärung. Unser Ziel ist es, die lebenswichtige Ressource Wasser in der Region langfristig zu sichern. Das geht nur, wenn wir für größtmögliche Akzeptanz sorgen und zusammenarbeiten“, sagt Palandt. Die Regeln zur Bewässerung sollen als Teil der Wasserstrategie der Region Hannover voraussichtlich in den kommenden Jahren gelten.
Umfangreiche FAQ zum Thema Bewässerungs-Einschränkung gibt es im Internet.