Region verordnet Stallpflicht für Risikogebiete: neuer Fall
Seit dem 8. März gibt es einen zweiten bestätigten Fall der sogenannten Vogelgrippe in der Region Hannover – eine tote Wildgans war an den Koldinger Teichen gefunden und auf den H5-Erreger positiv getestet worden. Um die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der Vogelgrippe zu minimieren, erlässt die Region Hannover ein Aufstallungsgebot in besonderen Risikogebieten. Nach der Verfügung der Region dürfen ab Dienstag, 9. März, Geflügelhaltungen in folgenden Gebieten ihre Tiere nicht mehr im Freien halten, sondern nur noch im Stall oder unter einer sogenannten Schutzvorrichtung:
- Hemmingen: Westerfeld, Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg
- Laatzen: Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen und Gleidingen
- Pattensen: Reden und Koldingen
Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern aufweisen.
Vom neuen Aufstallungsgebot berührt sind 63 Betriebe und Geflügelhaltungen in den ausgewiesenen Gebieten. In die Stallpflicht mit einbezogen wurden Gebiete, die von durchziehenden Vögeln bevorzugt als Rastplätze genutzt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Sollte es die Seuchenlage erfordern, kann die Stallpflicht auch ausgedehnt werden. Bereits am 21. November 2020 hatte die Region anlässlich eines bestätigten Falles von Vogelgrippe die Aufstallungspflicht rund um das Steinhuder Meer verfügt. Dieses Aufstallungsgebot ist unverändert gültig.
Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt. Geflügelhalter werden dringend gebeten, sich bei dem Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0511/616-23 985 zu registrieren, sofern sie dies noch nicht gemacht haben.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung sind im Netz abrufbar.
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