Starke Nerven gefragt: Zoll macht Ekelfund am Flughafen Hannover

Starke Nerven gefragt: Zoll macht Ekelfund am Flughafen Hannover
Geruch und Aussehen ließen die Zöllner nicht am Einfuhrverbot zweifeln - Foto: HZA Hannover

Zöllner brauchen häufig starke Nerven und einen starken Magen – dies zeigte sich erst jetzt wieder am Flughafen Hannover. Bei der Gepäckkontrolle eines Reisenden aus Ghana stellten die Zöllner des Hauptzollamts Hannover am Montag, 23.10.2023, insgesamt fast acht Kilogramm ungekühltes Fleisch verschiedener Tierarten fest. In den Paketen befanden sich teilweise bereits Maden.

„Leider handelt es sich hierbei um keinen Einzelfall. Allein am Flughafen Hannover haben meine Kolleginnen und Kollegen im letzten Jahr in über 500 Fällen tierische Produkte mit einem Gesamtgewicht von über zwei Tonnen beschlagnahmt“, so Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.

Aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften war das Fleisch nicht einfuhrfähig und wurde somit eingezogen und fachgerecht vernichtet. Die zuständige Veterinärbehörde übernimmt die weitere Bearbeitung des Sachverhalts. Den Reisenden erwartet neben den Entsorgungskosten auch ein Bußgeld.

Schutz vor Seuchen und Krankheiten

Da das Einschleppen von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Verbrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 für die Einfuhr derartiger Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.

Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie zum Beispiel Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen. Das heißt, Reisende, die solche Waren mit sich führen, sind bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich zu kontrollieren. Zudem müssen die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) begleitet sein. Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann gegebenenfalls an Ort und Stelle entsorgt werden.

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