Uetze erhält 3,8 Millionen Euro Bedarfszuweisung

28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen erhalten 2018 Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 43,54 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um ihre Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Mit dabei ist die Gemeinde Uetze in der Region Hannover, die mit rund 3,8 Millionen Euro dabei sein wird.

Uetze bekommt den Zuschuss zum Haushalt – Foto: JPH

Insgesamt hatten 51 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2018 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen in diesem Jahr geht wieder an Kommunen, die bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren. Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

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