Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen: Anträge online beim LSB stellen
Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius, und der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen (LSB), Professor Wolf-Rüdiger Umbach, haben den Beschluss des Landtags zum 2. Nachtragshaushalt begrüßt. In diesem sind auch zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro für ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen vorgesehen.
Pistorius: „Sportvereine sind wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in diesen schweren Zeiten helfen Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die Krise zu finden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aber natürlich auch Vereine und Verbände im Sport. Ich habe daher immer gesagt, dass ich alles tun werde, um den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Mit den vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Mitteln soll es uns gelingen, die Strukturen im Sport zu erhalten.“
Die mit der niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten für das öffentliche Leben und auch für den LSB, seine Sportbünde als Untergliederungen sowie die in ihm zusammengeschlossenen Landesfachverbände und Sportvereine zusätzliche Probleme. Für viele innerhalb der Sportorganisation waren oder sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich.
Professor Dr. Umbach sieht die Unterstützung demzufolge positiv: „Wir sind sehr froh über die zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Sportorganisation zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Auch wenn bislang viele Vereinsmitglieder in großer Solidarität ihren Vereinen in den vergangenen Monaten treu geblieben sind, wissen wir aus zwei Vereinsbefragungen, dass viele Sportvereine in eine existenzbedrohliche Lage kommen.“
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50 000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LSB haben sich über die Verfahrensdetails für die Umsetzung verständigt. Ab dem 10. August können gemeinnützige Sportorganisationen ausschließlich Online-Anträge im LSB-Intranet stellen. Der LSB hat seine Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde über die Details des Antragsverfahrens informiert.
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