Geänderte Corona-Verordnung für Sportveranstaltungen
Die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wird erneut geändert. Die zum Sportwochenende – inklusive dieses Freitags – bereits geänderte Verordnung macht den Weg dafür frei, dass Sportveranstaltungen wieder vor einem größeren Publikum stattfinden können.
Details der Neuregelung
Diese neue Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1000 Zuschauer eingelassen oder bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5000 Plätzen können bis zu 1000 Gäste eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5000 Plätzen greift dann die 20-Prozent-Regelung. Das Heißt, 4000 Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20 000 auf den Rängen sein.
Sport aus der Krise führen
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir wollen mit Augenmaß und Vernunft wieder mehr Menschen ermöglichen, Sport vor Ort zu erleben. Gleichzeitig sind die Zuschauer für ganz viele Vereine, vor allem bei den Hallensportarten, von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt für unsere niedersächsischen Profiklubs etwa aus dem Handball, Basketball, Volleyball oder Eishockey. Sie stehen bereits heute vor immensen finanziellen Problemen. Wenn es uns gemeinsam gelingt, diese Chance zum Erfolg werden zu lassen, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, dass der Sport in Niedersachsen durch diese Krise kommt.“
Ob das in dieser Phase gelingt, hängt vom Infektionsgeschehen der kommenden Wochen ab, und damit insbesondere von der Vorsicht und Vernunft Zuschauer.
Details der Regelungen
Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden sollen:
- Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
- Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen – insbesondere zur Steuerung der Personenströme.
- Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
- Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden.
- Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden. Zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
- Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.
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