Hannover 96: 50+1-Verfahren „ausgesetzt“ – aber nicht vor dem „Aus“
Der Abstieg scheint sicher, kommt nun auch noch das Ende der Übernahmeversuche der Profi-Abteilung von Hannover 96? Das jedenfalls mutmaßt die Bildzeitung, nachdem sowohl Martin Kind als auch der neue „Vereinsvorstand“ um Ralf Nestler und Sebastian Kramer einer „Ruhendstellung“ des Schiedsgerichtsverfahrens zugestimmt haben. Nur noch der Liga-Verband habe Bild zufolge noch nicht sein Plazet als Beklagter gegeben.
Das kann mehreres bedeuten. Von: Kind verzichtet auf die Übernahme der Lizenzspielerabteilung und bleibt unter 50+1-Bedingungen dem Verein als Geschäftsführer (noch) und Sponsor erhalten. Bis hin zu: Kind zieht sich und sein Kapital langfristig aus dem Verein ab und überlässt das Feld den bislang unbekannten Kapitalgebern des neuen Vorstandes von Hannover 96 eV. Das allerdings sähe nicht unbedingt nach dem Kampfeslustigen Ex-Präsidenten aus, der in seinem Bemühen um den Fall der 50+1-Regel von Uli Hoeness unterstützt wird und der sich ebenso wie Kind mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Vereine innerhalb der DFL wünscht.
Der Verein hat in einer Stellungnahme nach dem Aufblühen der Spekulationen vor und am 1. Mai dagegen festgestellt: „Mit Verwunderung haben wir Medienberichte über den Stand des Schiedsgerichtsverfahrens zur Kenntnis genommen. Es hat in den vergangenen Wochen zwischen Gremienvertretern von Hannover 96 e.V. und dem Profibereich Gespräche über den Ausnahmeantrag von der sogenannten 50+1-Regel gegeben, den Hannover 96 e.V., die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und Martin Kind gemeinsam gestellt haben. Über den Inhalt der Gespräche haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.“
Vielmehr widerspricht der Verein den „Mediendarstellungen, das Verfahren beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen stehe vor dem Aus“, grundsätzlich. Demnach laufen vertrauliche Gespräche mit der neuen Vereinsführung, über die Stillschwiegen vereinbart wurde. Bis diese Gespräche beendet seien, so die Hannover 96 GmbH & Co KGaA, sollte das Verfahren ausgesetzt werden. So sei es dem Schiedsgericht mitgeteilt worden. Nach Abschluss dieser Gespräche ohne Einigung „kann das Verfahren unmittelbar fortgesetzt werden“, so die „Abteilung Kind“ abschließend.
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