Videobeweis-Situation im Auswärtsspiel bei den Füchsen: Recken reichen Einspruch ein
Das vergangene Auswärtsspiel der Recken bei den Füchsen Berlin hat insbesondere durch die letzte Videobeweis-Situation anschließend für viel Gesprächsstoff gesorgt. Die letzte Entscheidung und die damit verbundene Spielfortsetzung per Siebenmeter haben noch in den Folgetagen zu Unverständnis in der Handball-Szene geführt.
Um der Vielzahl und Vielschichtigkeit der Anfragen begegnen zu können und den Fokus wieder dem Deshalb hat sich Geschäftsführer Eike Korsen den gebündelten Fragerichtungen gestellt und Positionen klargestellt.
Aus Sicht der Recken bewertet Korsen die Situation rund um den Videobeweis aus dem Spiel gegen Berlin: „Am Ende müssen wir mit allem emotionalen Abstand und Respekt vor allen Beteiligten feststellen, dass wir die vielschichtigen Fragen von unserer Seite nicht abschließend beantworten und bisher zu keiner zufriedenstellenden Erkenntnis zur Regelanwendung und -auslegung kommen können. Unser Trainer – und wahrscheinlich auch noch so einige weitere – wird mit der Erfahrung und Analyse der Situation jetzt jedenfalls nicht zu Branko Vujovic gehen und sagen können:
„Das nächste Mal in so einer Situation, verteidige bitte nicht antizipativ, fang den Ball bitte nicht ab und versuch auch nicht in den Gegenstoß zu prellen…“
Damit stellt sich auch die Frage für die Recken, wie man mit der vorliegenden Situation weiter umgehen will. Ist ein formelles Vorgehen seitens des Vereins überhaupt geplant und sinnvoll? Auch hier wollte Korsen nicht direkt in die Vollen gehen und mahnt zu Geduld: „Ob wir wollten oder nicht, und das muss ich betonen, mussten wir dieser Frage und allen damit verbundenen Implikationen zwangsläufig nachgehen.“ Und eine Entscheidung abwägen.
Das ist nun offensichtlich geschehen und abgeschlossen. Wie die Vereinsführung mitteilt, haben die Recken Mittwochabend, 20.09.2023, zur Aufklärung der strittigen Situation fristgerecht gegen die Wertung des Auswärtsspiels bei den Füchsen Berlin Einspruch beim Bundessportgericht des DHB, 2. Kammer eingereicht. Damit ist es nun am Verband, sich mit der Auslegung zu befassen und Rechtsklarheit zu schaffen.
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