Katzenschutzverordnung in Lehrte in Kraft getreten

Katzenschutzverordnung in Lehrte in Kraft getreten
Bei Freigang oder Anlocken von streunenden Katzen ist die Katzenverordnung zu beachten - Foto: JPH

Die vom Rat der Stadt Lehrte beschlossene Katzenschutzverordnung ist am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet Lehrte, darauf weist die Stadtverwaltung am Donnerstag, 08.12.2022, hin.

Durch die Katzenschutzverordnung soll die Population streunender Katzen in Lehrte mittel- bis langfristig reduziert und stabil auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.  Somit können Schmerz, Leid und Schäden für Tiere verhindert werden. Auch das Risiko übertragbarer Krankheiten, die von Tier auf Tier oder auch von Tier auf Mensch übertragen werden, kann durch die Eindämmung der streunenden Katzenpopulation verringert werden.

In den letzten Jahren hat die Stadt Lehrte eine steigende Katzenpopulation ohne Besitzer zu verzeichnen. Ein Indiz für die steigende Population ist die Anzahl der abgegebenen Fundtiere. In den Jahren 2018 bis 2020 waren rund 50 Prozent der abgegebenen Tiere im Tierheim Katzen. 2021 stieg der prozentuale Anteil auf 69 Prozent. Somit kann von einer steigenden Katzenpopulation ausgegangen werden.

Der Erlass der Katzenschutzverordnung war erforderlich, um die unkontrollierte Vermehrung und den daraus resultierenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dauerhaft entgegentreten zu können. Die Stadt Lehrte leistet damit einen zukunftsorientierten, aber vor allem einen nachhaltigen Beitrag für mehr Tierschutz. Weitere Informationen, unter anderem ein Hinweisblatt für Halter freilaufender Katzen, stehen auf der Homepage der Stadt Lehrte zur Verfügung.

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