Nicht nur Ohrfeigen und Beleidigungen führen vom Flughafen ins Gefängnis

Nicht nur Ohrfeigen und Beleidigungen führen vom Flughafen ins Gefängnis
Fünf erfolgreiche Kontrollen am Flughafen Hannover - Foto: JPH

Die Bundespolizei kontrollierte am Sonnabend, 26.11.2022, gegen 10.30 Uhr im öffentlichen Bereich des Flughafen Hannover einen 26-jährigen Deutschen auf Grund seines auffälligen Verhaltens. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte seine Strafe aus einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) von 500 Euro und 374,15 Euro Kosten nicht bezahlt.

Daraufhin sollte der nunmehr Verhaftete mit zur Dienststelle genommen werden. Dies gefiel dem Mann anscheinend überhaupt nicht, denn er versetzte einem der Polizeibeamten unvermittelt eine Ohrfeige. Auf Grund weiterer Widerstandshandlungen, wüster Beschimpfungen und übelster Beleidigungen konnte der Mann nur mittels Fesselung zur Dienststelle gebracht werden. Da der Mann auch den von der Haft befreienden Betrag nicht begleichen konnte, muss er nun 20 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Nicht aber, bevor noch Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte aufgenommen worden sind.

Weiterer Haftbefehl

Um 13.15 Uhr wurde dann ein 19-jähriger Mann kontrolliert, der aus Istanbul nach Hannover reisen wollte. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellte die Kontrolle einen Untersuchungshaftbefehlt der Staatsanwaltschaft Detmold fest. Der Mann wurde laut Polizei wegen einer sexuellen Nötigung/Vergewaltigung gesucht und das Gericht hatte seine Untersuchungshaft angeordnet. Die Bundespolizisten brachten den Mann daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt.

Gezahlt und weitergereist

Aus Izmir kommend wurde wiederum nur eine halbe Stunde später ein 31-jähriger erkannt, bei dessen Überprüfung der Personalien die Beamten feststellten, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit Vollstreckungshaftbefehlt nach dem Mann fahnden ließ. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das OWiG zu vier Tagen Haft oder 180 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Strafe mit Kosten, insgesamt 212,00 Euro noch vor Ort bei den Beamten bezahlen konnte, durfte er seine Heimreise fortsetzen.

Sonntag war Vollstreckungstag

Am Sonntag konnte eine Vermögensabschöpfung oder Pfändung bei einem 49-Jährigen zumindest teilweise vollstreckt werden. Wie die Polizei mitteilt, war aus einem Urteil der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Steuerhinterziehung noch 83.603 Euro offen. Der Mann beglich einen Teilbetrag in Höhe von 500 Euro und damit stand auch der Weiterreise nach Istanbul nichts mehr im Wege.

Nur fünf Minuten später erschien zur Ausreisekontrolle nach Istanbul ein 29-Jähriger. Auch für ihn gab es eine Fahndungsnotierung, dieses Mal aus der Stadt Salzgitter zur Durchsetzung eines Fahrverbotes. Deshalb musste der Mann seinen Führerschein bei der Bundespolizei abgeben, sodass der 29-Jährige nach seiner Rückkehr aus Istanbul zur Heimreise nun die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen muss.

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