Notbetreuung in den Lehrter kommunalen Kindertagesstätten: Gebührenabrechnung und Erstattung
Wie die Stadt Lehrte bereits zuvor für einen anderen Zeitraum mitgeteilt hat, werden für die Zeit der seit dem 11.01.2021 stattfindenden Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Stadt Lehrte nur die in Anspruch genommenen Betreuungsstunden sowie die tatsächlich bereitgestellte Mittagsverpflegung abgerechnet. Diese Regelung findet auch weiterhin Anwendung. Die Eltern, die die Gebühren per Einzel- oder Dauerüberweisung zahlen, werden gebeten, die Zahlungen im April nicht abzuschicken, damit keine unnötigen Überzahlungen entstehen.
Die Abrechnung der Monate Januar und Februar 2021 erfolgt derzeit. Die Abrechnung für die Monate März und April 2021 erfolgt im Mai 2021. Dabei werden die Meldungen der städtischen Kindertagesstätten tagesgenau ausgewertet. Die Festsetzung und Erstattung von den individuell errechneten Gebühren ist daher sehr zeitaufwändig, weswegen um ein wenig Geduld und Verständnis gebeten wird. In Einzelfällen kann eine längere Bearbeitungsdauer leider nicht ausgeschlossen werden. Bereits gezahlte und zu viel gezahlte Beträge werden selbstverständlich entsprechend der abgerechneten Notbetreuung erstattet. Mit einer Erstattung der Gebühren für die Monate März und April kann daher im Juni 2021 gerechnet werden.
Für Erstattungen von Gebühren in Kindertagesstätten freier Träger in der Stadt Lehrte sind die freien Träger verantwortlich. Die Eltern werden gebeten, sich direkt mit den jeweiligen Einrichtungen in Verbindung zu setzen. Für Fragen steht entweder die Kindertagesstätte oder die Kita-Verwaltung der Stadt Lehrte zur Verfügung. Die Kita-Verwaltung ist unter der Telefonnummer 05132/505-3257, -3258, -3259, -3260 oder per E-Mail an kita-verwaltung@lehrte.de erreichbar.
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