Schließung der Kitas, Tagespflege und Horte in Lehrte – Notbetreuung eingerichtet

Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit einer neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung das weitere Vorgehen in den Kindertagesstätten, Horten und Kindertagespflegestellen in Niedersachsen ab dem 11.01.2021 vorgestellt. Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit COVID-19 wurde beschlossen, sämtliche Kindertageseinrichtungen grundsätzlich bis zum 31.01.2021 zu schließen und eine Notbetreuung anzubieten. Diese erneute Schließung der Kindertageseinrichtungen bringt ein weiteres Mal Aufgaben mit sich, die es gemeinsam zu bewältigen gilt.

Planungen in Lehrte
Kitas bleiben in Lehrte geschlossen – Foto: JPH

Das Ziel der Stadt Lehrte ist es, auch während der erneuten Schließung eine verlässliche Notbetreuung, entsprechend den Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen anzubieten. Die Stadt Lehrte wird sich daher den Ausführungen des Niedersächsischen Kultusministeriums anschließen und in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kindern in die Notbetreuung aufnehmen,

  • bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
  • bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
  • die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach Paragraph 64 Absatz 1 Satz 1 NSchG werden.

Die Anmeldung des Bedarfes einer Notbetreuung können Sie direkt in Ihren Kindertageseinrichtungen vornehmen. Wir bitten hierbei um Verständnis, dass ggf. ein Nachweis bei Ihrer Anmeldung erforderlich sein wird.

 Platzzahl eingeschränkt

Die Gruppengrößen in den Kindertageseinrichtungen sind dabei stark reduziert. Je nach räumlicher, organisatorischer und personeller Situation kann es in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu unterschiedlichen Betreuungsangeboten kommen. Die Stadt Lehrte ist bemüht, den mit Ihnen vereinbarten Betreuungsbedarf auch während der Notbetreuung weiterhin zu gewährleisten. Nichts desto trotz bitten wir Sie, um Infektionsketten weiter zu unterbrechen, Ihre Kinder, wenn es Ihnen möglich ist, zu Hause zu betreuen.

Durch die Vorgaben des „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Kindertagesbetreuung“ wird es in den einzelnen Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Lösungen geben müssen, um diesen umsetzen zu können. So ist beispielsweise die Einhaltung von Abstandsregelungen mit einer hohen Anzahl von Kindern nur schwerlich möglich. Weiterhin muss die Stadtverwaltung die Eltern darauf hinweisen, dass in diesen Zeiten für die Kindertagesbetreuung ein strenger Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder gilt. Kinder dürfen auch dann nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn ein Familienangehöriger nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krankheitszeichen zeigt.

Für die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Lehrter Kindertageseinrichtungen und das sich daraus ergebende individuelle Angebot bittet die Stadtverwaltung um Ihr Verständnis. Sie versichert Ihnen jedoch, dass alle Kindertageseinrichtungen ein hohes Engagement zeigen, um eine bestmögliche Form der Betreuung zu gewährleisten und dabei die Gesundheit sowie das Wohl Ihrer Kinder und die in den Kindertageseinrichtungen vorhandenen Ressourcen stets im Auge behalten.

Die Gesundheit der Kinder aber auch der Kolleginnen und Kollegen stehen hierbei immer an erster Stelle.

Gebühren nur für Notbetrieb

Kita-Gebühren (Krippe, Essensgelder, Sonderdienste) werden während des Notbetriebes nur erhoben, sofern das Kind eine Betreuung tatsächlich in Anspruch nimmt. Im nachfolgenden Monat gibt es dafür eine Beitragsfestsetzung für den vergangenen Monat. Bereits gezahlte und zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Sollten Sie Fragen zu der individuellen Ausgestaltung des Angebotes Ihrer Kindertageseinrichtung haben, können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 05132/505-3257, -3258, -3259, -3260 oder per E-Mail an kita-verwaltung@lehrte.de an die Verwaltung der Stadt Lehrte oder direkt an Ihre Kindertageseinrichtung wenden.

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