Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ ist rechtskräftig

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ ist rechtskräftig

Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ als Satzung beschlossen. Mit der am Donnerstag, 17.02.2022, erfolgten Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover ist der Bebauungsplan nun rechtskräftig geworden.

Mit dem Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Grundlagen für einen Neubau des Logistikzentrums der Firma Aldi geschaffen. Auf Grund der nunmehr in Kraft getretenen Satzung und der bevorstehenden Baugenehmigung steht es der Firma Aldi frei, ab sofort mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen.

Keine Verhinderung von Rechtsmitteln

Es wurde die Sorge an die Stadt herangetragen, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der zeitnah zu erteilenden Baugenehmigung ein Verlust von Rechtsschutzmöglichkeiten für die Einwohner bestehen könnte. Dies ist nicht der Fall. Dritte haben die Möglichkeit,  Normenkontrolleilanträge und Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan  oder Rechtsbehelfe gegen eine Baugenehmigung einzulegen. Dabei unterscheiden sich die Verfahren dadurch, dass im einen Fall eine objektive Normenkontrolle einer Satzung stattfindet und im anderen Fall subjektive Rechtsverletzungen, die einem Betroffenen durch die Baugenehmigung entstehen könnten, abgewehrt werden können.

Es gibt jedoch keinen vom Gesetzgeber vorgesehenen Zeitraum, damit zunächst über Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan entschieden werden kann. Das Gegenteil trifft zu: Die Verwaltungsgerichtsordnung kennt gerade keine aufschiebende Wirkung eines Normenkontroll(eil)antrages.

Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg sind die Nachbarn also ausdrücklich nicht rechtlos gestellt, wenn eine Baugenehmigung erteilt wird, bevor das Gericht den maßgeblichen Plan im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens prüfen und gegebenenfalls außer Vollzug setzen konnte. Ihnen steht immer noch die Möglichkeit einer Drittanfechtung einer erteilten Baugenehmigung zur Verfügung. Damit bleiben konkrete Beeinträchtigungen der eigenen Rechtssphäre der Betroffenen stets abwehrbar. Abschließend teilt die Stadt Lehrte mit, dass die ebenfalls zuletzt diskutierte Baumfällung in der Nähe des Baufeldes nicht durch die Firma Aldi, sondern durch die Stadt Lehrte erfolgte. Konkret mussten aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht auf einem städtischen Grundstück angrenzend an das Baufeld fünf Eichen gefällt werden. Diese Maßnahme erfolgte allerdings bereits im Dezember 2021.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News