Babysitter für Politiker: Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Um ein politisches Mandat in der Kommunalpolitik ausüben zu können, müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Erwerbstätigkeit, politisches Ehrenamt und familiäre Aufgaben möglichst gut vereinbar sind. Dabei unterstützt die Stadt Sehnde mit Zuschüssen für die Kinderbetreuung und Babysittervermittlung.
Politik darf nicht an Kindern scheitern
Im Rahmen einer Sitzung des Mentoring-Programmes „Frau. Macht. Demokratie“ das aktuell auch in Sehnde läuft (SN berichtete), ist deutlich geworden, dass besonders Frauen mit Kindern das Thema Kinderbetreuung während der politischen Gremiensitzungen (Ratssitzungen, Ausschusssitzungen und Ortsratssitzungen) wichtig ist. In vielen Familien ist es heute nach wie vor so, dass Frauen den größten Teil der Betreuungsarbeit übernehmen. Im Zusammenhang mit der Übernahme von politischen Aufgaben ist es aber wichtig, Unterstützung bei der Kinderbetreuung anzubieten – und das sowohl für Frauen als auch für Männer. Denn bisher arbeiten immer noch die Männer 2.46 Stunden in häuslicher Sorgearbeit, die Frauen aber 4.13 Stunden, laut Statistischem Bundesamt.
Familienstadt Sehnde bietet Betreuungsmöglichkeiten
Die Stadt Sehnde hat den in der Sitzung diskutierten Vorschlag aufgegriffen und die politischen Vertreterinnen mit einer Informationsvorlage über verschiedene Möglichkeiten informiert. Im Bedarfsfall bietet die Stadt Sehnde Unterstützung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten an. Konkret bedeutet das: Sollte den politischen Vertretern für die Zeit der Sitzung keine Person aus dem privaten Umfeld für die Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung stehen, haben sie die Möglichkeit direkt Kontakt zu einer Person aus der Babysitterkartei der Stadt Sehnde aufzunehmen. Wenn von den Personen in der Babysitterkartei niemand zur Verfügung steht, kann von der Gremienbetreuung ein Kontakt zu einer ehemaligen Tagespflegeperson, die auch in Sehnde für die Fluxx-Notfallbetreuung tätig ist, vermittelt werden. Die Betreuung der Kinder findet in beiden Fällen in der Regel im gewohnten häuslichen Umfeld der Kinder statt.
Entschädigung wird gezahlt
Laut Aufwandsentschädigungssatzung für Ratsmitglieder ist eine Erstattung der Betreuungskosten möglich. Das ist allerdings bei vielen Ratsmitgliedern in Vergessenheit geraten. Die Entschädigung beträgt zehn Euro pro Stunde, eine Anpassung wird überlegt, so Bürgermeister Olaf Kruse.
Die Erstattung von Betreuungskosten können auch dann beantragt werden, wenn eine Person zur Kinderbetreuung engagiert wird, beispielweise eine private Babysitterin. Für Personen, die aus der eigenen Wohngemeinschaft kommen und sonst unentgeltlich an der Betreuung der Kinder beteiligt sind, können allerdings keine Kosten erstattet werden.
Auch für Neubürger steht übrigens die städtische Babysitterkartei zur Verfügung. Sie enthält von der Stadt in Ferienkursen ausgebildete Babysitter, die gerne die Betreuung übernehmen.
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