BI „Assewasser“ besucht Bürgermeister der Stadt Sehnde
Bereits am Donnerstag, 1. März, fand um 17.30 Uhr im Rathaus Sehnde ein Treffen zwischen Vertretern der Bürgerinitiative Sehnde (BI), dem Bürgermeister der Stadt Sehnde, Carl Jürgen Lehrke, und der Ersten Stadträtin Bettina Conrady statt. Gesprochen wurde über das Thema der Einleitung von Zutrittswässern der Asse II und der vorhandenen Bauschuttrecyclinganlage in direkter Wohnungsnähe der Stadt Sehnde. Das Gespräch verlief sehr konstruktiv, freundlich sowie mit gegenseitigem Respekt füreinander. Es herrschte Übereinstimmung der Gesprächsteilnehmer darüber, dass die Einführung eines Mitsprache- und eines Vetorechts der Kommunen in Bezug auf bergbaurechtliche Vorhaben, die die Bevölkerung in der Nähe solcher Vorhaben betreffen, gegeben sein sollte.
Die BI verwies darauf, dass es das Bundesberggesetz in Kombination mit der 2001 verabschiedeten Strahlenschutzverordnung gestattet, bis heute in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, Spielplätzen und Stadtzentren der Winderosion ausgesetzte Bauschuttrecyclinganlage zur Aufhäufung von Bauschutten und Schlacken sowie belastete Wässer zu errichten und zu betreiben. Dies ist aus Sicht der BI nicht tragbar, da nicht Gesundheitsschutz im Vordergrund stünde, sondern vorrangig wirtschaftliche Abwägungen zu diesen Festlegungen geführt hätten. Es wurde seitens der BI nochmals deutlich hervorgehoben, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sehnde gegen die Einleitung des Assewassers sind. Diese Ablehnung begründet sich zum einen auf mögliche Gesundheitsrisiken, zum anderen auf der Gefahr von Wertverlusten an Grund und Boden basierend auf dem Imageverlust der Stadt.
Heute findet um 18 Uhr zu diesem Thema eine eigens dazu einberufene Ratssitzung in der Mensa der KGS Sehnde statt. Sie befasst sich mit der Verabschiedung der Stellungnahme der Stadt Sehnde an das LBEG. Neben dem Bürgermeister und den Fraktionen des Rates der Stadt Sehnde wird selbstverständlich auch die BI an dieser öffentlichen Sitzung teilnehmen. Fazit und Forderung der BI an das niedersächsische Umweltministerium ist: „Priorität für den Schutz der Unversehrtheit der Bevölkerung gegenüber wirtschaftlichen und industriellen Interessen“!
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