Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde anleinen, geringe Rückschnitte von Hecken und Bäumen

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde anleinen, geringe Rückschnitte von Hecken und Bäumen
Hunde ab 1.4. nur noch an der Leine beim Gassi gehen - Foto: JPH/Archiv

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli, der sogenannten Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Dazu zählen auch innerstädtische Flächen.

Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind.

Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz, der Bundeswehr oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

Was ist „Landschaft“?

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Wild bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen. Denken Sie daran, dass Sie freilebende Tiere schützen, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung und auch vermehrt durch Erholungssuchende zurückgehen.

Hundefreilaufflächen nutzen

Damit aber auch das Tier genügend Auslauf bekommen kann, nutzen Sie gern die Hundefreilaufflächen in der Region Hundefreilaufflächen und der Stadt Sehnde.

Zuguterletzt noch ein Hinweis darauf, dass es insbesondere während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie vorsichtig etwas zurückschneiden – ein sogenannter Form- und Pflegeschnitt. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.

Allem Voran steht jedoch die Vermeidung von Gefahrensituationen im Straßenverkehr, zum Beispiel durch Grünüberwuchs in Bezug auf Verkehrszeichen, Beleuchtungsquellen, Sichtdreiecke oder das Lichtraumprofil über Straßen, Rad- und Gehwegen. Bitte nehmen Sie entsprechende Rückschnitte daher stets rechtzeitig vor.

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