Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde bitte anleinen – Rückschnitte verschieben

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli, der Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit, dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Das gilt auch für das Gebiet der Stadt Sehnde.

Hunde, große, kleine, gehören an die Leine – Foto: JPH/Symbolfoto

Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, der Bundeswehr, der Bundespolizei oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

Was ist freie Landschaft?

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Wild bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen. Denken Sie daran – es werden dadurch freilebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung und auch vermehrt durch Erholungssuchende zurückgehen.

Rückschnitt erst nach der Brut

Zu guter Letzt noch ein Hinweis darauf, dass es während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie vorsichtig etwas zurückschneiden. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.

Allem Voran steht jedoch die Vermeidung von Gefahrensituationen im Straßenverkehr, etwa durch Grünüberwuchs in Bezug auf Verkehrszeichen, Beleuchtungsquellen, Sichtdreiecke oder das Lichtraumprofil über Straßen, Rad- und Gehwegen. Bitte nehmen Sie entsprechende Rückschnitte daher rechtzeitig vor.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News