Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde bitte anleinen, Rückschnitte von Hecken und Bäumen einstellen
In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli – während der sogenannten Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft – auch in Ortschaften – nur an der Leine geführt werden.
Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll oder der Bundeswehr eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn diese Flächen innerhalb der bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.
Keine Störungen für Wildtiere
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wild bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen. Denken Sie daran, dass Sie freilebende Tiere schützen, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung und auch vermehrt durch Erholungssuchende zurückgehen.
Damit aber auch Ihr Tier genügend Auslauf bekommen kann, nutzen Sie gern die Hundefreilaufflächen in der Region und der Stadt Sehnde. Nähere Infos unter anderem bei Dogorama.
Gehölzschnitt vorsichtig vornehmen
Zuguterletzt noch ein Hinweis darauf, dass es insbesondere während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie vorsichtig etwas zurückschneiden. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.
Allem Voran steht jedoch trotzdem die Vermeidung von Gefahrensituationen im Straßenverkehr, zum Beispiel durch Grünüberwuchs in Bezug auf Verkehrszeichen, Beleuchtungsquellen, Sichtdreiecke oder das Lichtraumprofil über Straßen, Rad- und Gehwegen. Bitte nehmen Sie entsprechende Rückschnitte daher stets rechtzeitig vor.
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