Corona-Impfkampagne: Niedersachsen startet in die zweite Phase
Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat heute in einer Pressekonferenz den Weg wieter zur Impfung der Niedersachsen skizziert: „Wir haben die Schlagzahl deutlich erhöht. Impfungen laufen in Impfzentren und mit mobilen Teams auf Hochtouren und ab April in Arztpraxen.“ Doch das bedingt, so die Ministerin, dass der Bund seine Zusagen von 1800 000 Impfdosen pro Woche einhält.
Niedersächsinnen und Niedersachsen, die nach der Impfverordnung des Bundes als hochpriorisiert gelten, können ab kommendem Montag, 15. März, einen Impftermin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Gesundheitsministerin Daniela Behrens informierte Freitagvormitteag, 12.03.2021, in Hannover: „All denjenigen, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen und vom Bund in der Kategorie 1 eingestuft wurden, haben wir in Niedersachsen ein Impfangebot unterbreiten können. Wir haben die Schlagzahl deutlich erhöht und starten jetzt in die nächste Phase unserer Impfkampagne. Über-70-Jährige sowie Menschen mit besonderen Erkrankungen, in besonderen Lebenslagen und Personal in bestimmten Einrichtungen sowie weitere von insgesamt drei Millionen Personen in Niedersachsen sind jetzt an der Reihe.“
Damit die Impfungen in dieser nun angesprochenen Personengruppe zügig vorangehen, setzt Niedersachsen weiter auf drei bewährte Säulen. „Die Strukturen der kommunalen Impfzentren und mobilen Impfteams haben sich bewährt. Hierauf setzen wir weiter. Ab April werden in Niedersachsen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vermehrt impfen“, so die Ministerin. Dabei sei die zuverlässige und gesteigerte Belieferung mit Impfstoff durch den Bund im Regelsystem des Großhandels ab April und dem zweiten Quartal die Voraussetzung für schnelle Fortschritte, so Behrens. Derzeit, so die Ministerin, steht zwar Personal bereit, aber der Impfstoff fehle. Auch das ein Grund, weshalb die Hausärzte noch nicht in den Impfprozess einbezogen worden sind. Der Bund habe aber nun 180 000 Impfdosen pro Woche zugesagt – und alles, was darüber hinaus kommt, gehe an die Hausärzte.
Terminvergabe und Benachrichtigungen
Impfberechtige Personen können im Internet oder unter der Telefonnummer 0800/99 88 665 einen Termin vereinbaren. Dabei durchläuft jeder Nutzer einen Fragenkatalog, der die Anspruchsberechtigung überprüft. Einen Impftermin erhalten Bürgerinnen und Bürger für das vom jeweiligen Landkreis oder von der kreisfreien Stadt betriebene Impfzentrum. Termine können gebucht werden, wenn im Impfzentrum ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Sollte es in dem zuständigen Impfzentrum keine freien Termine geben, ist die Registrierung für einen Wartelistenplatz möglich. Impfberechtigte erhalten automatisch den nächstmöglichen Termin.
Ab Ende der kommenden Woche erhalten Personen, die älter als 70 Jahre sind nach Jahrgängen gestaffelt von der Landesregierung ein persönliches Anschreiben mit allen wichtigen Informationen für die Anmeldung. Allerdings, so die Ministerin, haben die Impfwilligen keinen Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff. Derzeit impfe man hauptsächlich mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer (745 000 Dosen), der Impfstoff von AstraZeneca liegt an zweiter Stelle (240 000 Dosen) und an dritter Stelle der von Moderna (40 000 Dosen). Wer den verfügbaren Impfstoff an seinem Termin ablehnt, muss sich einen neuen Termin besorgen.
Die angekündigten Einladungen werden wochenweise nach Jahrgängen verschickt:
- an 79-, 78-, 77-Jährige
- an 76-, 75-, 74-Jährige
- an 73-, 72-, 71- und 70-Jährige
Hierzu Daniela Behrens: „Viele Menschen möchten jetzt verständlicherweise so schnell wie möglich einen Impftermin bekommen. Wir haben die Zahl der Hotline-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter verdoppelt und steigern sie weiter. Das Internetportal ist erprobt und der Betrieb läuft einwandfrei. Dennoch wird die Internetseite und die Hotline in den ersten Tagen vermutlich sehr belastet sein. Deswegen bitten wir die Menschen über 70 Jahren, sich erst dann für einen Termin registrieren zu lassen, wenn sie unser Anschreiben erhalten. So erhoffen wir uns, den Ansturm etwas abzumildern, und bitten schon jetzt all diejenigen um Verständnis, bei denen die Terminvergabe noch nicht gleich funktioniert. Alle impfwilligen und anspruchsberechtigen Personen erhalten auf jeden Fall einen Termin, wenn auch nicht gleich sofort oder im ersten Anlauf“, so die Gesundheitsministerin.
Wichtig ist, wer jetzt schon auf der Warteliste registriert ist (also Über 80-Jährige) behält seinen bevorzugten Terminanspruch. Darüber hinaus können weiterhin Personen aus der Priorisierungsgruppe 1 Termine vereinbaren oder sich auf einen Wartelistenplatz setzen lassen.
Impfzentrum oder Termin in einer Arztpraxis
In den Impfzentren werden bis auf weiteres alle mobilen Einzel-Personen geimpft. Das heißt der Großteil der Impfberechtigen wird eine Einladung für einen Termin im Impfzentrum erhalten.
Ab April sollen grundsätzlich alle Hausarztpraxen Corona-Schutzimpfungen vornehmen können. Dazu Ministerin Behrens: „Wir sind sehr gut gerüstet, wenn der Bund jetzt die Voraussetzungen schafft, dass ab April niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen dürfen. Dann sind wir richtig gut aufgestellt und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir so weiter an Tempo gewinnen werden.“
Wichtig ist: Durch die niedergelassenen Ärzte werden, solange die Impfstofflieferung begrenzt ist und die Priorisierungsgruppen des Bundes eingehalten werden müssen, nur bettlägerige oder immobile Patienten per Hausbesuch und jetzt Anspruchsberechtigte mit schweren Erkrankungen geimpft werden. Hierbei gehen die teilnehmenden Arztpraxen direkt auf die Patienten zu. Die Arztpraxen werden von den mobilen Teams mit Impfstoff versorgt.
Für das ab April mögliche Impfverfahren in Arztpraxen wird es eine gesonderte Information geben. Noch sind die notwendigen Voraussetzungen durch den Bund nicht geschaffen worden.
Weiter fortgeführt wird die Impfung mit mobilen Teams in Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kindergärten. Hierfür arbeiten Kommunen und Impfzentren eng mit den jeweiligen Einrichtungen zusammen und vereinbaren Sammeltermine. Sollte eine ein Mitarbeiter einer Einrichtung nicht an diesem Sammeltermin teilnehmen können, ist eine Einzelterminvergabe über das Impfportal möglich.
Serviceteil für aktuelle Fragen zum Impfschritt 2
Wer gehört zur Priorisierungsgruppe 2 „Hohe Priorität“ nach der Impfverordnung des Bundes?
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterga-Schädigung
- Personen nach einer Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (beispielweise interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
- Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Weitere Information zur Impfung gibt es im Internet.
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